Israel-bezogener Antisemitismus auf einer Demonstration (Archivbild)
epd-bild/Peter Juelich
Die Bundesregierung hat Fahnenverbrennungen in Deutschland aus Protest gegen die Israel-Politik der USA scharf kritisiert. Die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sei kein Freibrief für antisemitische Entgleisungen, für Hetze und Gewalt, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
11.12.2017

Dem müsse entschlossen entgegen getreten werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte der "Bild" (Montag): "Wir akzeptieren nicht, wenn Juden oder der Staat Israel auf diese beschämende Weise beleidigt werden."

Deutschland sei dem Staat Israel und allen Menschen jüdischen Glaubens in besonderer Weise verbunden, erklärte Seibert weiter. Bei Protesten gegen die US-Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt waren am Wochenende vor dem Brandenburger Tor in Berlin Israel-Flaggen und ein Davidstern verbrannt worden.

Kein Recht und keine Rechtfertigung

Auch andere Regierungsmitglieder bezogen Position. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte laut "Bild": "Antisemitismus darf nie wieder einen Platz haben - nirgendwo und schon gar nicht vor dem Brandenburger Tor." Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte der Zeitung, bei aller verständlichen Kritik an der Entscheidung der USA, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen, gebe es "keinerlei Recht und auch keine Rechtfertigung israelische Fahnen zu verbrennen, zu Hass gegen Juden aufzuwiegeln oder das Existenzrecht Israels infrage zu stellen".

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) kündigte an, die Polizei werde "klar jede Straftat verfolgen und Demonstrationen, von denen Straftaten ausgehen, auflösen". Am Freitagabend gab es neben den Protesten am Brandenburger Tor auch Demonstrationen in Berlin-Neukölln. Laut Polizei gab es zehn Festnahmen und zwölf Strafanzeigen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, ob sich Personen am Wochenende strafbar gemacht haben, müsse von den Strafverfolgungsbehörden geklärt werden. Er verwies auf den Paragrafen 104 im Strafgesetzbuch, der die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ahndet.

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