Der mit Rassismusvorwürfen konfrontierte Leipziger Juraprofessor Thomas Rauscher muss dem sächsischen Wissenschaftsministerium zufolge keine dienstrechtlichen Konsequenzen fürchten.
08.12.2017

Es gebe "keine Handhabe, um gegen ihn dienstrechtliche Schritte einzuleiten", bestätigte das Ministerium am Freitag in Dresden entsprechende Zeitungsberichte. Rauschers Äußerungen seien "vom grundgesetzlich geschützten Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt", er habe als Privatperson getwittert.

Der 62-jährige Rauscher, der seit 1993 Professor an der Universität Leipzig ist, war wegen Äußerungen auf seinem privaten Konto im Kurznachrichtendienst Twitter in die Kritik geraten. Darin hatte er unter anderem einen Artikel über Rechtsextremismus mit den Worten kommentiert: "Polen: 'Ein weißes Europa brüderlicher Nationen.' Für mich ist das ein wunderbares Ziel!". Zudem äußerte sich Rauscher abfällig über "Afrikaner und Araber".

Recht auf Meinungsfreiheit

In die Bewertung seien auch Experten des Justizministeriums einbezogen worden, erklärte das sächsische Wissenschaftsministerium. "Wir bewegen uns auf einem schwierigen juristischen Feld", hieß es. Es gelte die Wissenschaftsfreiheit und das Recht auf Meinungsfreiheit. Der Professor habe seine Dienstpflichten nicht verletzt. Allerdings sollte "eine Kritik auch in der direkten Auseinandersetzung mit Professor Rauscher geäußert werden, so wie es die Studierenden bereits deutlich gemacht haben".

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