Segensgottesdienst zur Hochzeit eines lesbischen Paares 2012 in der Kölner Christuskirche.
epd-bild / Jörn Neumann
Die Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat eine rechtliche Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren abgelehnt.
28.11.2017

Ein Gesetzentwurf des Gesprächskreises "Offene Kirche", der diese Gleichstellung vorsah, wurde am Dienstag in Stuttgart nur von 36 der 97 anwesenden Synodalen unterstützt. Noch nicht entschieden ist, ob es Segnungsfeiern geben wird, die sich von einer Trauung unterscheiden sollen. In den meisten der 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind öffentliche Trau- oder Segnungsfeiern für homosexuelle Paare möglich. Bayern, Schaumburg-Lippe und Württemberg verweisen solche Handlungen in den nichtöffentlichen, seelsorgerlichen Rahmen.

Segnungsfeiern

Nach Ablehnung des ersten Gesetzentwurfs befasst sich die Synode mit einem zweiten. Dieser stellt es ins Ermessen der Kirchengemeinden und Ortspfarrer, ob sie Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare anbieten. Landesbischof Frank Otfried July hatte sich zu Beginn der Diskussion für diesen Gesetzentwurf ausgesprochen, da er "evangelische Freiheit" für verschiedene Sichtweisen zu diesem Thema zum Ausdruck bringe. Zur lutherisch geprägten Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehören knapp 2,1 Millionen Christen in rund 1.300 Kirchengemeinden. Sie ist die sechstgrößte der insgesamt 20 Mitgliedskirchen der EKD.

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