ZDF in Mainz
epd-bild/Kristina Schaefer
Der Freiburger Verfassungsrechtler Friedrich Schoch sieht weiterhin Transparenzdefizite bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
10.11.2017

Trotz der kürzlich erfolgten Veröffentlichung der Gehälter der Intendanten gebe es bei anderen Ausgaben weiterhin eine Geheimhaltungstradition, schreibt Schoch in einem Beitrag für den Fachdienst epd medien. Es sei kaum zu begründen, dass die Kosten für Sportrechte oder für Moderatoren und Experten nicht im Detail veröffentlicht würden.

Schoch appelliert an die Landesgesetzgeber, Lücken in der Gesetzgebung zur Informationsfreiheit "auch und gerade in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schließen". Bisher gebe es in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das führe beispielsweise bei der Mehrländeranstalt NDR dazu, dass die "gebotene Transparenzpflicht" verhindert werde. Niedersachsen müsse das seit längerer Zeit angekündigte Gesetz endlich erlassen, um die entscheidende rechtliche Lücke zu schließen.

Gutachten im September vorgestellt

Kritik übt Schoch an einem Gutachten des Staatsrechtlers Paul Kirchhof im Auftrag der ARD, das die Geheimhaltungspraxis der Sender in weiten Teilen bestätigt. Kirchhof konstruiere den Begriff einer "rundfunkeigenen Transparenz", die den Aufsichtsgremien der Sender, der Gebührenkommission KEF und den Rechnungshöfen zugewiesen werde. "Hier wird die Exklusivität eines nicht sehr entwickelten Transparenzregimes postuliert", schreibt Schoch, der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg ist. Kirchhof hatte sein Gutachten im September vorgestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht habe festgestellt, dass die parlamentarische Kontrolle der Regierung keine Ausschließlichkeit beanspruchen könne und das IFG ergänzend hinzutrete, betont Schoch. Es erschließe sich nicht, warum dies bei Rundfunkanstalten anders sein solle. Lediglich bei journalistisch-redaktionellen Informationen sei eine Verweigerung der Auskunft zu rechtfertigen.

Transparenz bedeute "Sichtbarmachen", schreibt Schoch. Kompetenzen und Befugnisse der Rundfunkanstalten würden dadurch nicht verschoben. Es sei auch nicht zu beanstanden, wenn Verantwortliche der Sender in der öffentlichen Diskussion für das einstehen müssten, was offengelegt worden sei. Der verlässlich zahlende Bürger dürfe mit Blick auf die Ausgabenpolitik der Sender nicht mehr "wie ein Unmündiger" behandelt werden.

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