Dresden (epd). Ihr werde vorgeworfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben, teilte die Behörde am Mittwoch in Dresden mit. Der Landtag hatte die Immunität von Petry aufgehoben. Sie war vergangene Woche aus der Fraktion und der AfD ausgetreten.
Aussage über Parteispende
Das Landgericht Dresden habe nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, hieß es. Ein Termin zur Hauptverhandlung werde durch das Gericht bestimmt.
Petry soll über Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes der Alternative für Deutschland (AfD) geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen.
Diese Angaben sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, hieß es.
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