Das Verwaltungsgericht Gießen verhandelt am Donnerstag (5. Oktober) über Klagen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für syrische Flüchtlinge übernommen haben.
02.10.2017

Die Helfer verpflichteten sich, für die Aufenthaltskosten von Einreisenden aufzukommen, die ihren Aufenthalt nicht selbst finanzieren können. Jobcenter fordern nun die entstandenen Kosten von den Bürgen zurück.

Regelung bestätigt

Die Kläger seien jedoch der Meinung, dass ihre Verpflichtung erloschen sei, teilte das Gericht mit. Durch die Gewährung von Asyl habe sich der Status der Flüchtlinge geändert. Insgesamt liegen nach Gerichtsangaben mehrere Klagen vor. Ab Donnerstag werden davon zwei Klagen gegen den Lahn-Dill-Kreis verhandelt.

Betroffene erwarten den Ausgang des ersten Verfahrens dieser Art in Hessen mit Spannung, denn es gibt bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Danach gelten Verpflichtungserklärungen zur Übernahme der Lebenshaltungskosten auch nach der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus fort. Die Leipziger Richter hatten damit die Regelung des Integrationsgesetzes von August 2016 bestätigt, wonach die Verpflichtungen für fünf Jahre gelten, für "Altfälle" wurde die Frist auf drei Jahre reduziert.

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