Der Streit über das Tragen von Kopftüchern hat auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.
epd-bild / dpa-Poolfoto/Uli Deck
Eine muslimische Frau aus Syrien, die sich in Brandenburg von ihrem Mann scheiden lassen will, darf nun doch mit Kopftuch vor dem Amtsgericht Luckenwalde erscheinen.
23.08.2017

Ein Richter, der dies zunächst untersagt hatte, sei inzwischen vom Gericht für befangen erklärt worden, sagte Gerichtssprecherin Renate Hellich dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Luckenwalde. Der Scheidungsfall werde jetzt von der Direktorin des Amtsgerichts bearbeitet.

Nach Befangenheitsantrag

Das Scheidungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, sagte Hellich. Über den Scheidungstermin werde das Gericht jedoch keine Auskunft erteilen.

Die Anwältin der Syrerin hatte nach dem "Kopftuchverbot" vom Juli einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Dabei konnte sie sich auch auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen. Während es herrschende Meinung in Deutschland sei, dass das Neutralitätsgebot Richterinnen und Staatsanwältinnen das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen untersagt, gelte dies nicht für andere Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal, hieß es.

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