Berlin (epd). Die massiv überschrittenen Grenzwerte könnten nur eingehalten werden, wenn entweder alle bisher zugelassenen Diesel-Pkw technisch nachgerüstet würden oder ihnen die Zufahrt in hoch belastete Innenstädte untersagt werde, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in den Verfahren vertritt, am Montag in Berlin. Da die Autoindustrie die technische Nachrüstung verweigere, blieben nur Fahrverbote, sagte Klinger.
Aus von Diesel-Autos
Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen 16 Städte Klage eingereicht, um ein Diesel-Fahrverbot ab Januar 2018 unter anderem in Düsseldorf, Köln, Berlin und München durchzusetzen. Im Juli 2017 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits den Weg für das Aus von Diesel-Autos mit einem bestimmten Stickoxid-Ausstoß in Stuttgart frei gemacht.
Die von der Europäischen Union festgelegten Grenzwerte für den Ausstoß bestimmter Stoffe werden nach DUH-Angaben in vielen Städten seit Jahren überschritten. Besonders die Emissionen von Diesel-Fahrzeugen tragen zur hohen Luftbelastung bei. Viele Diesel-Pkw mit den Abgasgrenzwerten Euro 5 und Euro 6 stoßen nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe im Betrieb auf der Straße mehr an Stickoxiden aus, als gesetzlich erlaubt ist.
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