Das ehemalige Salz-Bergwerk Asse bei Wolfenbüttel (Niedersachsen)
epd-bild / Klaus G. Kohn
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) will mögliche Standorte für ein Atommüllendlager vor Eingriffen schützen. In Gebieten, die für den Bau eines Endlagers infrage kommen, müssten unterirdische Bau- und Bohrvorhaben künftig auch von seiner Behörde gebilligt werden.
24.07.2017

Das sagte BfE-Präsident Wolfram König am Montag in Berlin. Nur nach ihrer Zustimmung dürften die Bundesländer in den betreffenden Gebieten die Erlaubnis etwa für Erdwärme- und Bergbauprojekte oder Brunnenbau erteilen. Die neue Regelung gilt für Tätigkeiten ab 100 Metern Tiefe und tritt bereits Mitte August in Kraft.

Neustart bei der Suche

Die Regelung sei eine der ersten Aufgaben, die das 2014 gegründete BfE als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wahrnehmen werde, erklärte König. Bei der anstehenden Suche nach einem Endlagerstandort solle kein Ort von vornherein bestimmt oder ausgeschlossen werden - "auch nicht dadurch, dass beispielsweise durch Tiefenbohrungen ein möglicherweise geeignetes Gesteinsvorkommen für die Endlagerung beeinträchtigt oder gar unbrauchbar wird".

Nachdem jahrzehntelang ausschließlich der Salzstock Gorleben in Niedersachsen als Standort für ein Endlager geprüft worden war, hatten Bundesregierung und Bundestag einen Neustart bei der Suche nach einer Lagerstätte für hochradioaktiven Atommüll beschlossen. Das 2013 verabschiedete und im Mai dieses Jahres nach Empfehlungen einer vom Parlament eingesetzten Expertenkommission erneuerte Standortauswahlgesetz sieht vor, Salz-, Ton- und Granitformationen in ganz Deutschland unter die Lupe zu nehmen.

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