Hass und Mobbing im Internet
epd-bild/Jens Schulze
Das umstrittene Gesetz zum Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz kann in Kraft treten.
07.07.2017

Der Bundesrat ließ das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz am Freitag in Berlin bei seiner letzten Plenumssitzung vor der Sommerpause ohne Widerspruch passieren. Die Regelung verpflichtet die Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube, ein effizientes Beschwerdemanagement einzurichten, um gegen Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, Drohung und Volksverhetzung schneller als bislang vorzugehen. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte sollen binnen 24 Stunden gelöscht werden.

Freiwillige Selbstkontrolle

Dazu sollen die Unternehmen auch Ansprechpartner klar benennen. Nutzer, die gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen wollen, scheitern derzeit oft. Den Plattformbetreibern drohen Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie kein wirksames Beschwerdesystem einrichten. Eine freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen soll komplizierte Fälle behandeln. Die Unternehmen müssen außerdem halbjährlich einen Löschbericht veröffentlichen.

Internet- und Journalistenorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen" kritisierten die Regelung. Sie sehen eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Der verantwortliche Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies dies zurück und betonte wiederholt, es würde kein neues Recht eingeführt, sondern nur dafür gesorgt, dass geltendes Recht auch im Internet durchgesetzt wird. Facebook selbst sieht das Gesetz im Widerspruch zu europäischem Recht. Die EU-Kommission allerdings verzichtete vorerst auf einen Einspruch.

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