Plakat der AfD auf einer Demonstration (Archiv-Bild).
epd-bild/Steffen Schellhorn
Die Satire-Sendung "extra3" hat in der juristischen Auseinandersetzung mit der AfD-Politikerin Alice Weidel obsiegt.
08.06.2017

Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel hat ihre Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu der Äußerung "Nazi-Schlampe" zurückgenommen. Damit habe die Satire-Sendung "extra3" die juristische Auseinandersetzung erfolgreich überstanden, teilte der NDR am Donnerstag in Hamburg mit. Das Landgericht Hamburg hatte einen Antrag der Politikerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den NDR wegen der Äußerung des "extra3"-Moderators Christian Ehring bereits am 11. Mai zurückgewiesen. (AZ: 324 O 217/17)

Spitzenkandidatin der AfD muss überspitzte Kritik hinnehmen

Ehring hatte in der Sendung vom 27. April gesagt: "Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!" Damit bezog der Moderator sich auf eine Äußerung Weidels beim AfD-Parteitag in Köln. Dort hatte sie gesagt: "Politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte."

Bei der Äußerung Ehrings handele es sich um Satire, die im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, entschied das Landgericht im Mai. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen.

Der NDR hatte zuvor ein Unterlassungsbegehren Weidels zurückgewiesen und - ebenso wie später das Landgericht - argumentiert, es handele sich bei Ehrings Aussage um eine zulässige satirische Überspitzung. In dem Beschluss des Landgerichts hieß es, der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Weidels zugrunde. Gegenstand von Ehrings Satire sei eine Auseinandersetzung mit der Sache, die persönliche Diffamierung Weidels stehe nicht im Vordergrund.

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