Justitia
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Im Prozess um den gewaltsamen Tod des 17-jährigen Niklas P. hat das Landgericht Bonn den Angeklagten freigesprochen. Es könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der 21-jährige Walid S. der Täter war, der dem Schüler den tödlichen Schlag versetzte, hieß es zur Begründung.
03.05.2017

Das Gericht verurteilte den Angeklagten am Mittwoch zugleich aufgrund einer vorangegangenen Tat wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von acht Monaten. (AZ: 28 KLs 10/16)

Niklas P. war am 7. Mai vergangenen Jahres in Bonn-Bad Godesberg niedergeschlagen worden und sechs Tage später an den Folgen gestorben. Das Gericht erklärte, es gebe keine eindeutigen Beweise, dass Walid S. sich zum Tatzeitpunkt vor Ort gewesen sei. Zudem schätze das Gericht die Aussage des Hauptzeugen als nicht belastbar ein. Bei der Identifikation des Angeklagten auf Fotos durch den Freund des getöteten Niklas P. hätten sich zahlreiche Unsicherheiten und Widersprüche ergeben.

Faustschlag gegen die Schläfe

Walid S. hatte stets seine Unschuld beteuert. Schließlich hatte auch die Staatsanwaltschaft wegen der unsicheren Beweislage seinen Freispruch beantragt. Gegen einen zweiten Angeklagten, der an dem Angriff an Niklas P. beteiligt gewesen sein soll, verhandelt das Gericht gesondert weiter.

Niklas P. war nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer Gruppe junger Männer mit einem Faustschlag gegen die Schläfe zu Fall gebracht worden. Anschließend soll der Täter den am Boden Liegenden noch gegen den Kopf getreten haben. Aufgrund einer Vorschädigung führten die Schläge nach Gerichtsangaben zu einer Hirnverletzung, an der Niklas P. am 13. Mai 2016 starb.