mdr
Nach dem Urteil
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt: Die judenfeindliche Schmähskulptur an Luthers Predigtkirche muss nicht abgenommen werden. Damit ist diese Streitfrage aber nicht geklärt. Die eigentliche Arbeit muss jetzt erst richtig geleistet werden.
16.06.2022

Der Streit um das judenfeindliche Relief hat die christlichen und jüdischen Communities, die mediale Öffentlichkeit und die Gerichte beschäftigt. Eine notwendige Debatte, an der mich allerdings die juristische und mediale Zuspitzung auf die Alternative von „Abnehmen und ins Museum tun“ oder „Dranlassen, wie es ist“ gestört hat. Denn egal, ob dieses Relief an seinem Ort belassen wird oder nicht, muss intensiv darüber nachgedacht werden, wie jeweils eine angemessene, dauerhafte und öffentlich sichtbare Auseinandersetzung mit dem judenfeindlichen Erbe zu gestalten ist. Man kann die Figur abnehmen und in ein Museum verbringen – aber nur, wenn das nicht heißt „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Man braucht also ein museumsdidaktisches Konzept. Oder man belässt sie – dann aber darf es nicht heißen „Alles bleibt, wie es ist“. Man braucht dann eine neue didaktische und künstlerische Gestaltung dieses belasteten Ortes.

Der Gerichtsstreit hat die Notwendigkeit einer Klärung deutlich gemacht und zugleich verzögert. Denn die bisherigen Beratungen mussten auf das Urteil warten. Ganz ungenutzt blieb die Zeit bis dahin aber nicht. Zum Beispiel haben wir im vergangenen Dezember gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden und gefördert vom Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung eine Tagung hierzu durchgeführt. Es wurden auch gemeinsame Beratungen begonnen, die nun mit neuem Schwung zu einem überzeugenden Ergebnis führen sollen. Ich selbst könnte mir einen dritten Weg vorstellen, der die Vorteile des Abnehmens und Belassens verbindet. Aber von mir allein hängt es ja nicht ab. Ich werde berichten, wenn wir einen Schritt gekommen sind.

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