Kati Szilágyi
Welcher Ort fürs Grab?
Christiane B. aus Essen fragt:
"Neulich kam ich mit meinem Partner aufs Thema Sterben und ich fragte ihn, wo er beerdigt werden möchte. Er sagte spontan: In diesem provenzalischen Dorf, wo er mit seiner Ex-Frau mal einen wunderbaren Urlaub hatte. Was soll ich denn dazu sagen? Und vor allem: Wenn er jetzt sterben würde, müsste ich mich daran halten?"
Stefanie Schardien antwortet:
Als Pfarrerin erlebe ich, dass für alle im Ernstfall anstehenden Entscheidungen rechtzeitige Gespräche über das Sterben und über Beerdigungen hilfreich sind. Und dass sie immer noch zu selten geführt werden. Es spricht für Ihre Beziehung, dass Sie diese Themen angehen können. Wer hat nun am Ende die Gestaltungshoheit für die Bestattung: die Toten oder die Lebenden? Realistisch gesagt: Diejenigen, die zahlen. Doch natürlich steckt ethisch mehr dahinter: Über die zu Lebzeiten geäußerten Wünsche ihrer Verstorbenen möchten sich viele Menschen nicht hinwegsetzen, selbst wenn es keine Bestattungsverfügungen gibt.
Rechtlich gesehen dürfen diese, sofern sie finanziell abgesichert sind, nicht übergangen werden. Umgekehrt dienen Gräber natürlich besonders den Angehörigen als Ort zum Erinnern und Trauern. Im besten Fall passen die Wünsche beider Seiten zusammen. Das ist bei Ihnen bislang anders. Angesichts der Spontaneität der Äußerung Ihres Partners: Ich würde die sonnige Provence als schönen Begräbnisort nicht sofort überinterpretieren. Führen Sie doch Ihr Gespräch weiter, womöglich einmal bei einem Friedhofsspaziergang. Erzählen Sie, was Ihnen als Trauernder wichtig wäre – etwa ein Grab in der Nähe. Und vielleicht reicht schon das Versprechen, Blumen der Provence auf das Grab zu pflanzen.
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Lesermeinungen
Aul | vor 1 Jahr 7 Monate Permanenter Link
Eine frohe Botschaft.
Darüber froh zu sein, ist das schönste Geschenk.
LEO
Anna | vor 1 Jahr 7 Monate Permanenter Link
Erinnerungen an die Ex-Frau
Sehr gerne lese ich Ihre Rubrik "andererseits", in der Sie schwierige Konfliktfälle von einer anderen Seite her beleuchten und oft einen unerwarteten dritten Weg aufzeigen, wo es vermeintlich nur ein Entweder-Oder gibt.
Ihrer Darstellung der Diskrepanz zwischen der rechtlichen Situation und dem, was man dem Verstorbenen aus Pietät schuldig zu sein meint, kann ich aus meinem eigenen Erfahrungsbereich nur bestätigen.
In diesem Artikel allerdings fehlt mir der Blick auf einen ganz anderen und m.E. entscheidenden Aspekt. Die Antwort des Partners empfinde ich als Schlag tief unter der Gürtellinie. Offenbar trauert er seiner Ex-Frau noch so hinterher, dass er sich sogar sein Grab an einem Ort wünscht, der ihn mit einer stark emotionalen Erinnerung an diese verbindet.
Ich kann nicht für die Gefühle der Fragestellerin sprechen, aber ich als Partnerin würde eine solche Antwort als tiefe Verletzung und enormen Affront empfinden.
Falls die Antwort seitens des Partners nicht als SEHR missglückter Scherz gemeint war, wäre für mein Empfinden hier unbedingt Gesprächsbedarf zwischen den beiden, ggf. auch fachkundig begleiteter Gesprächsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna