Der Kleinkrieg schadet allen
Der Streit zwischen Kirchen und Staat über das Kirchenasyl eskaliert gerade wieder. Gemeinden halten sich nicht an die Vereinbarung von 2015, das Bundesamt kontert mit einer Bestrafungsmaßnahme
Tim Wegner
23.08.2018

Keine Kirchengemeinde entscheidet leichtfertig, ob sie Menschen Asyl gewährt. Jemanden aufzunehmen bedeutet, für Unterkunft und Essen zu sorgen und auch mal einen Arzt zu rufen. Es bedeutet, sich mit Behörden auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen, jeden Tag. Das kostet Zeit und Geld und kann Pfarrer, Küster, Kirchenvorstände und Ehrenamtliche leicht an den Rand ihrer Kräfte bringen. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) befanden sich im Juni 780 Menschen in evangelischen und katholischen Gemeinden im Kirchenasyl. Seit Januar 2017 waren es 3481 Menschen.

Tim Wegner

Claudia Keller

Claudia Keller ist chrismon-Redakteurin und weiß, wie schwierig für Gemeinden die Entscheidung sein kann, ob man Kirchenasyl gewährt oder nicht.
Dass Kirchengemeinden Migranten und Flüchtlingen helfen und sich mit ihnen solidarisieren, ist gute Christenpflicht und kann ein wichtiges Korrektiv gegenüber staatlichen Entscheidungen darstellen. Aber Gemeinden sollten sich dabei nicht über das Recht hinwegsetzen und sich an den Kompromiss halten, auf den sich Kirchen und Staat 2015 mühsam geeinigt haben. Dazu gehört, dass sie dem Bamf ein umfangreiches Dossier schicken, mit dem kirchlichen Ansprechpartner und den Hintergründen zu dem jeweiligen Fall. 

Wie jetzt der Leiter des Berliner Büros der Deutschen Bischofskonferenz der Zeitung "Die Welt" sagte, haben 2017 aber nur die Hälfte der katholischen, evangelischen und freikirchlichen Gemeinden ein solches Dossier übermittelt. Dieses Versäumnis, ob absichtlich oder unabsichtlich, beschädigt das eh schon angeschlagene Vertrauen zwischen Kirchen und Staat weiter. Staatliche Behörden dürften sich in ihrem schon oft erhobenen Vorwurf bestätigt sehen, die Kirchen wollten sich mit dem Kirchenasyl über Recht und Ordnung hinwegsetzen.

Der neue Erlass ist unangemessen

Nun hat sich das Bundesinnenministerium eine Art Strafaktion ausgedacht. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die Flüchtlinge nicht sechs, sondern 18 Monate in der Gemeinde behalten. Erst dann zieht Deutschland ein Asylverfahren an sich, für das eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig wäre. Dieser Erlass zielt klar darauf ab, das Kirchenasyl zu erschweren. Aber das Innenministerium ist keine pädagogische Anstalt, und Christen sind keine staatsfernen Finsterlinge.   

Es müsste im Interesse aller Beteiligten sein, den seit Jahren schwelenden Kleinkrieg zwischen Kirchen und Staat  zu befrieden. Denn die Leidtragenden sind die betroffenen Flüchtlinge. Die Aussicht, womöglich 18 Monate eine Person oder gar eine Familie versorgen zu müssen, dürfte die Bereitschaft von Kirchengemeinden deutlich schwächen, jemanden aufzunehmen. Der andauernde Konflikt übers Kirchenasyl zeigt: Solidarität ohne Augenmaß kann genauso schädlich sein wie Augenmaß ohne Solidarität.  

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