Frankfurt a.M. (epd). Angesichts von Globalisierung und Digitalisierung stoße die föderal organisierte Medienregulierung in Deutschland zunehmend an ihre Grenzen, schreibt Schneider in einem Beitrag für den Fachdienst epd medien. Notwendig sei ein "regulation turn", also eine völlige Neuorganisation der Medienaufsicht.
Medienrecht sei heute fast immer auch europäisches Recht, schreibt Schneider. Der Föderalismus sei diesen Anforderungen "nur unter extremen Anstrengungen, Verrenkungen und übrigens auch nur mit hohen Kosten verbunden gewachsen". Das Medienspezifische sei kein Ansatz mehr für die Regulierung, "wie schon der Streit zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Presse zeigt. Der schier unentwirrbare digitale Medienmix braucht eine 'gemischte' Aufsicht", betont Schneider.
Aufsicht aus einer Hand
Grundlage der Medienregulierung solle ein Staatsvertrag der Länder sein, schlägt Schneider vor. Rundfunkaufsicht mache nur noch Sinn "als Aufsicht aus einer Hand". Sie dürfe sich erst unterhalb einer gemeinsamen Leitung differenzieren. Auch sollte die Aufsicht nicht länger ein "Organ" des Mediums sein, das sie regulieren soll, wie das bei den öffentlich-rechtlichen Sendern der Fall ist. Schneider, der von 1993 bis 2010 Direktor der LfM in Düsseldorf war, kritisiert auch, dass die Medienaufsicht in Deutschland nach wie vor in Gremien organisiert ist, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Das Ehrenamt eigne sich nicht länger "für eine Medienaufsicht, die ohne detaillierte Fachkenntnisse wirkungslos belieben muss".
Der ehemalige Medienaufseher schlägt vor, dass die Ministerpräsidenten einen Gründungsrat für eine Medienanstalt der Länder einsetzen sollten, "der fachspezifisch besetzt die Objekte und Verfahren einer zukunftsfähigen Regulierung auszuarbeiten und zu benennen sowie Arbeitsstrukturen festzulegen hätte, die sich auf die Veränderungen in der Medienlandschaft durch Globalisierung und Digitalisierung beziehen".
Objekte der Aufsicht blieben auch in Zukunft vorrangig die Themen Medienkonzentration, Jugendschutz, Werbung und in Grenzen auch die Inhalte, schreibt Schneider. Hinzutreten müssten Bereiche der Telekommunikation und die Netzkommunikation "mit all den Grenzfragen hinüber zum Datenschutz, Urheberrecht, Verbraucherschutz".
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