Protest gegen den Paragrafen zum Werbeverbot für Abtreibungen
epd-bild/Christian Ditsch
Der Präsident der Bundesärztekammer kann sich in der Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen beispielsweise Listen über Ärzte auf Portalen von Kammer oder Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorstellen.
19.04.2018

In der Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, dafür ausgesprochen, sachliche Informationen über neutrale Einrichtungen zu ermöglichen. Montgomery sagte am Donnerstag in Berlin, er könne sich etwa vorstellen, dass auf den Portalen der Bundesärztekammer oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Listen von Ärzten zur Verfügung gestellt würden, die Abtreibungen vornehmen.

Rechtssicherheit für Ärzte gefordert

"Was wir wollen, ist Rechtssicherheit für die Ärzte", sagte der Ärztekammer-Präsident. Er sei sicher, dass der Strafrechtsparagraf 219a heute nicht mehr so formuliert würde. Durch das Internet und die digitale Kommunikation "haben wir einen anderen Blick auf Information und Werbung", sagte Montgomery. Er warnte davor, anlässlich des Streits um den Paragrafen 219a erneut eine Debatte über das Abtreibungsrecht zu führen.

Nach der Verurteilung einer Gießener Ärztin, die auf der Webseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert hatte, ist die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche, die Rolle der Ärzte und die Informationsbedürfnisse und -rechte der Schwangeren neu entbrannt. Dem Bundestag liegen Anträge aus der Opposition auf Streichung des Paragrafen 219a vor, die Union will das Werbeverbot beibehalten.

Reform nicht als Aufgabe der Ärztekammer

Die Hamburger Ärztekammer hatte sich kürzlich für eine Streichung des Paragrafen ausgesprochen - die Bundesärztekammer fordert sie nicht. Eine mögliche Reform des Paragrafen 219a anzustoßen, sei nicht die Aufgabe der Bundesärztekammer, sagte Montgomery. Er machte aber auch deutlich, dass er selbst das Werbeverbot in der Fassung des 219a für überholt hält. In seiner zweiten Funktion als Präsident der Hamburger Ärztekammer hatte Montgomery der Resolution für eine Streichung zugestimmt.

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