Wie verfasse ich ein Testament richtig?
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Testamentsspende
Nach dem Tod Gutes tun – so geht's
Man kann über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken. Hier gibt es Tipps von Erbrechtsanwalt Jan Bittler
Tim Wegner
27.03.2024
10Min

chrismon: Was passiert eigentlich, wenn ich kein Testament mache?

Jan Bittler: Dann wird die Erbfolge durch das Gesetz – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – geregelt: Bei Verheirateten erben Ehepartner und die Kinder, bei kinderlosen Verheirateten erben die Ehepartner zusammen mit den Eltern oder Geschwistern, und bei Alleinstehenden erben die Eltern oder Geschwister. Sind diese bereits tot, erben entferntere Verwandte. Findet das Nachlassgericht keine Verwandten, dann erbt der Staat.

Also muss ich ein Testament schreiben, wenn ich auch andere bedenken will, zum Beispiel Freundinnen, Patenkinder und gemeinnützige Organisationen?

Genau.

Angenommen, ich bin alleinstehend - dazu zählen ja Singles, Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Ich möchte, dass mein Geld nach meinem Tod an eine gemeinnützige Organisation geht. Wie formuliere ich das in meinem Testament?

Sie schreiben: "Ich setze die gemeinnützige Organisation X als meine Alleinerbin ein." Dann kriegen die alles.

Jan BittlerPrivat

Jan Bittler

Jan Bittler ist Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg und Vorstand der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.

Nun sollen aber auch ein paar mir nahestehende Menschen was bekommen.

Sie können schreiben: "Die gemeinnützige Organisation wird meine Alleinerbin. Zugunsten von meinem Patenkind und meiner Freundin ordne ich ein Vermächtnis an. Sie erhalten jeweils einen Geldbetrag in Höhe von … €." Sie können es auch andersrum machen: Mein Patenkind wird mein Alleinerbe, meine Freundin und die Organisation erhalten jeweils ein Vermächtnis in Höhe von … €.

Was ist das: ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis ist ein bestimmter Teil Ihres Nachlasses. Das kann alles sein, von der Butterdose übers Silberbesteck, Mobiliar, Kleidung, Auto, Immobilie. Gemeinnützige Organisationen nehmen am liebsten schlicht und ergreifend Geld.

Angenommen, ich will einen Teil meines Vermögens spenden, bin aber nicht alleinstehend, sondern verheiratet, und wir haben ein erwachsenes Kind.

Die sind pflichtteilsberechtigt.

Was ist ein Pflichtteil?

Der Gesetzgeber räumt einem kleinen Personenkreis das Recht auf einen Mindestteil am Nachlass ein, eben auf den Pflichtteil. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Den Pflichtteilsanspruch können Sie nicht ausschließen, es sei denn, es liegen Pflichtteilentziehungsgründe vor, zum Beispiel weil man Ihnen oder Ihnen nahestehenden Personen nach dem Leben getrachtet hat.

Es haben aber nicht alle Verwandten einen Pflichtteilsanspruch, oder?

Nein, das ist überschaubar: nur mein Ehegatte sowie die Blutlinie nach unten, also Kinder oder, wenn ein Kind verstorben ist, die Enkel. Wenn ich keine Kinder habe, sind auch meine Eltern, sofern noch lebend, pflichtteilsberechtigt, nicht aber die Geschwister. Völlig frei bin ich in der Testamentsgestaltung also nicht, ich muss die Pflichtteilsansprüche beachten.

Wenn mir das zu kompliziert wird, wer hilft mir weiter?

Zum Beispiel Notariate oder Anwälte und Anwältinnen, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben.

Zusatzinfo: Die gemeinnützigen Organisationen informieren üblicherweise nur allgemein zum Erstellen eines Testaments. Aber viele bieten einen Gutschein an für eine individuelle rechtliche Erstberatung bei einer Anwältin, einem Anwalt.

Wenn ich mehrere gemeinnützige Organisationen begünstigen will, außerdem die Freundin und das Nachbarskind - wie mach ich das?

Da kann ich einer Erbin das Ganze in die Hand legen, die hat dann den ganzen Nachlass abzuwickeln. Oder ich sage: Na ja, das ist juristisch-bürokratisch ein bisschen viel, ich bestimme lieber jemand Professionelles für die Testamentsvollstreckung. Diese Person wird vergütet aus dem Nachlass, das sind dann zum Beispiel vier Prozent bei einem Vermögen bis 250.000 Euro und drei Prozent bei einem Vermögen bis 500.000 Euro als Grundvergütung, wenn die Empfehlung des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers herangezogen wird. Hinzu kommen Aufschläge, je nach Umfang und Schwierigkeit der Testamentsvollstreckung.

Lesen Sie hier ein Interview mit einer Mediatorin darüber, wie man Streit beim Erben vermeiden kann

Muss ich überhaupt einen Erben, eine Erbin bestimmen? Kann ich nicht einfach lauter Vermächtnisse machen?

Nein. Aus rein formeller Sicht braucht das Nachlassgericht eine Person, die im Erbschein als Erbe ausgewiesen werden kann.

Wenn’s um mein Geldvermögen geht, schreibe ich dann: "Die Organisation X bekommt 20.000 Euro", oder schreibe ich: "Die Organisation X bekommt 10 Prozent"?

Meine klare Empfehlung ist: Wenn ich einen großen Nachlass habe und mir sicher bin, dass zum Schluss genug da ist, arbeite ich mit pauschalen Beträgen. Also: Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge kriegt 10.000 oder 100.000, je nach Größe des Nachlasses.

Was ist für Sie ein "großer Nachlass"?

Wenn jemand 500.000 Geld- oder Aktienvermögen hat, dann wird auch eine Pflegesituation den Nachlass nur teilweise schmälern. Dann kann ich sagen: Meine Kirchengemeinde soll soundso viel Geld für neue Posaunen bekommen, die Reparatur der Orgel und eine neue Bestuhlung, da wird auch zum Schluss genug Geld da sein. Wenn ich ein kleineres Vermögen habe von 50.000 Euro und schreib ins Testament, dass zwei Organisationen je 10.000 Euro bekommen sollen, zum Schluss sind aber nur noch 15.000 übrig, dann wär das ein Problem. Mit Prozentangaben dagegen bin ich immer auf der sicheren Seite, denn zehn Prozent von einer Million lässt sich genauso gut ausrechnen wie zehn Prozent von 15.000 Euro.

Ich dachte, man soll keine Prozentzahlen nennen, weil dann muss jemand vorher den ganzen Nachlass schätzen?

Ja, es ist ein Problem, wenn Sie sagen: Zehn Prozent des gesamten Nachlasses sollen gemeinnützig vererbt werden. Denn dann müssten die Butterdose und sonstiges Haushaltsinventar, Kleidung, das Auto, einfach alles bewertet werden. Deswegen sag ich klipp und klar: Prozentzahlen nur bezüglich des Bankguthabens. "Zehn Prozent meines Bankguthabens nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten bekommt X..." Denn das Bankguthaben ist leicht zu bewerten.

Könnte ich nicht eine Vermögensliste schreiben?

Bitte keine Listen über Ihr Vermögen! Sie verwirren die Menschheit nur, indem Sie groß ausführen, was alles da ist. Denn das Vermögen im Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist ein ganz anderes als zum Schluss. Wenn dann davon im Erbfall etwas nicht da ist, verwirrt das die Beteiligten und sie denken, jemand hätte es gestohlen, dabei haben Sie es im Vorfeld jemandem geschenkt. Nein, bitte keine Listen!

Und was macht man mit der Eigentumswohnung?

Da können Sie sagen: Die Eigentumswohnung bekommen diese drei Organisationen und Personen zu gleichen Teilen, der Testamentsvollstrecker hat die Wohnung zu verkaufen, entstehende Kosten sind abzuziehen, der verbleibende Erlös ist durch die drei zu teilen. Eine Eigentumswohnung zu bewerten, ist nicht das Problem. Das Problem ist der ganze bewegliche Nachlass. Stellen Sie sich so einen gutbürgerlichen Haushalt vor mit alten Gemälden, Jugendstilsachen, Puppensammlungen - da ist die Bewertung durch Gutachten aufwendig, kostenintensiv und zeitraubend.

Was macht man dann mit all den Sachen in einer Wohnung?

Gern genommen wird eine Formulierung wie: Aus meinem beweglichen Nachlass sollen meine Freunde sich Dinge raussuchen können unter Aufsicht des Testamentsvollstreckers; alles, was nicht rausgenommen wird, soll der Testamentsvollstrecker verwerten. Es gibt ja zum Beispiel Sozialkaufhäuser, die gucken, was sie brauchen können. Und der Rest wird dann halt entsorgt.

Lesen Sie hier, welche Gefühle beim Erben eine Rolle spielen

Wenn man zunächst den Ehepartner, die Ehepartnerin absichern will und erst das, was am Ende übrig bleibt, an eine gemeinnützige Organisation spenden will - wie mach ich das?

Das kann man über eine Vor- und Nacherbfolge regeln. Man kann den Ehegatten zum befreiten Vorerben einsetzen, das heißt, er darf den Nachlass für sich nutzen, er darf ihn verbrauchen und auch verkaufen, er darf ihn aber nicht verschenken. Und was vom Nachlass übrig bleibt, geht an die gemeinnützige Organisation.

Eigentlich würde ich am liebsten mit "warmer Hand", also schon jetzt, eine größere Summe spenden, aber ich weiß nicht, wie viel ich vielleicht noch für Pflege brauche ...

Manche gemeinnützige Organisationen sagen: Gebt uns einfach ein Darlehen, wir nutzen die Zinsen, und wenn ihr es wieder braucht, kriegt ihr es zurück, wenn nicht, dürfen wir es behalten.

Zusatzinfo: Das nennt sich Stifterdarlehen und ist so was wie eine Spende mit Geld-zurück-Option. Im Notfall kann man die gesamte Summe wieder abrufen, denn nur die Zinserträge fließen in die Arbeit der gemeinnützigen Organisation. Stifterdarlehen bieten neben vielen anderen Plan International, BUND Naturschutz, filia, die Frauenstiftung, Welthungerhilfe, medica mondiale, Lebenshilfe, Stiftung Denkmalschutz an.

Wen sollte ich informieren über das, was ich da vorhabe? Wer muss was wissen?

Niemand muss was wissen. Aber wenn Sie was Kompliziertes machen, zum Beispiel eine Auflage, sollten Sie vorher mit der Organisation reden. Sonst kann es passieren, dass die das Erbe womöglich nicht annehmen will. Wenn ich meine Immobilie dem örtlichen Frauenhaus vererbe mit der Auflage, dass diese für notleidende Frauen genutzt werden muss, aber die Immobilie muss zuvor energetisch saniert werden, dann sagen die: Super, jetzt haben wir da ein Haus, aber kein Geld, um es zu sanieren. Es wäre klüger gewesen, wir dürften das Haus jetzt verkaufen und könnten das Geld für unsere bestehenden Projekte nutzen.

Von Auflagen raten Sie eher ab?

Davon rate ich ab. Ich erinnere mich an einen Fall, da wurde einer Kirchengemeinde eine Immobilie vermacht mit der Auflage, dass da zukünftig hilfsbedürftige Kinder ein Zuhause finden. Das war ein Problem, weil diese Gemeinde keine Institution für hilfsbedürftige Kinder hatte, die hatten nicht mal einen Kindergarten, dafür war die Gemeinde zu klein. Die Bedingung für das Erbe - nutzt das für hilfsbedürftige Kinder - konnten die gar nicht erfüllen, sie hätten das Erbe gar nicht annehmen können. Am Ende hat man mit den anderen Erben einen Deal gefunden, dass das Haus doch verkauft wird und jeder was kriegt davon.

Also sollte ich das vorher mit der gemeinnützigen Organisation besprechen?

Schauen Sie, wenn Sie die SOS-Kinderdörfer als Erbe einsetzen, dann haben die einen Stab von Anwälten und Anwältinnen an der Hand, die den Nachlass abwickeln können in ganz Deutschland. Aber eine kleine Hilfsorganisation, die ein Spendenvolumen im Jahr hat von drei Millionen, die würde sich freuen, wenn Sie jemanden für die Testamentsvollstreckung bestimmt haben. Denn wenn Sie der gemeinnützigen Organisation sagen, ich hab da eine Eigentumswohnung in Bremen und noch ein Grundstück in Schwaben, von meiner Oma geerbt - dann sagen die womöglich: Oh, wir wissen gar nicht, wie das geht.

Zusatzinfo: Also besser vorher mit der gemeinnützigen Organisation reden. Viele haben Ansprechpersonen speziell zum Thema Testamentsspende. Zu finden auf der jeweiligen Homepage allermeist im Menü "Spenden".

Wenn wir schon beim Aufbewahren sind - wo tu ich eigentlich das Testament hin?

Wenn Sie es sicher verwahren wollen, hinterlegen Sie es beim Nachlassgericht. Falls Sie ein notarielles Testament machen, wird es automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt. Wenn Sie ein handschriftliches Testament errichten, ist es klug, dass Sie das mit einem Anwalt zusammen machen, damit es kein Durcheinander gibt. Aber selbst wenn Sie es ganz allein machen, weil Sie vielleicht ein ganz einfaches Testament haben, in dem nur steht: Amnesty international wird mein Alleinerbe, sollten Sie es beim Nachlassgericht verwahren. Das kostet nicht viel.

Zusatzinfo: Das Nachlassgericht ist beim Amtsgericht angesiedelt. Das zuständige Amtsgericht findet man über www.gerichtsstand.net. Die Hinterlegung kostet 75 Euro fürs Gericht sowie 18 Euro für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer. Vorher erfragen, ob man einen Termin braucht. Und: Nicht nur das Testament, sondern auch Perso und Geburtsurkunde mitnehmen. Wenn man das Testament ändert, übergibt man das neue und lässt sich das alte wieder aushändigen.

Nicht zu Hause aufbewahren?

Stellen Sie sich vor, Sie haben das Testament zu Hause bei Ihren Bankunterlagen verwahrt; nach Ihrem Tod kommt ihre Nichte in die Wohnung, mit der Sie seit Jahren keinen Kontakt mehr haben, die findet dieses Testament, dann ist die Frage: Wie rechtstreu wird sich diese Nichte verhalten? Wird sie ihrer Pflicht entsprechend das Testament beim Nachlassgericht abgeben? Oder wird sie sagen: Das passt mir ja gar nicht, das lassen wir besser verschwinden, dann hab ich vielleicht die Chance auf eine gesetzliche Erbfolge. Nur wenn Sie es hinterlegt haben beim Nachlassgericht, ist garantiert, dass Ihr Erbe Amnesty international überhaupt davon erfährt.

Und wo schreibe ich auf, was für eine Bestattung ich möchte?

Nicht im Testament, das wäre völlig falsch. Denn bis das Testament eröffnet wird, vergehen gern mehrere Wochen, da ist man längst beerdigt worden - in Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Am besten sage ich meinem Vorsorgebevollmächtigten, wie ich es gern hätte.

Zusatzinfo: Auch viele Spendenorganisationen bieten mittlerweile, wenn sie testamentarisch bedacht werden, eine Abwicklung des Nachlasses an, inklusive Bestattung. Meist nutzen sie dazu die Hilfe externer Dienstleister. Sie versprechen ein respektvolles, würdiges Vorgehen. Dazu gehören dann zum Beispiel das Kündigen von Verträgen, Unterbringung eines Haustieres, Auflösung des Haushalts, die letzte Steuererklärung. Dafür sollte die Testamentsspende eine gewisse Höhe haben. Und natürlich muss man vorher mit der Organisation alles besprochen haben. Die Nachlassabwicklung bieten etwa die Diakonie Katastrophenhilfe, SOS-Kinderdörfer und Greenpeace an, aber auch viele andere.

Worauf muss ich achten beim Spenden? Hier gibt's Tipps

Wenn ich an mehrere gemeinnützige Organisationen spenden will, kann ich da eine Liste anhängen und öfter mal welche auswechseln?

Nein! Das gesamte Testament muss mit einer Unterschrift abgeschlossen sein, und es ist das Schlimmste, was Sie da tun können, irgendwelche Listen anzufügen, weil dann müssen sich Gerichte damit auseinandersetzen, ob die Liste Teil des Testaments geworden ist oder nicht. Wenn man ein Testament macht, macht man’s richtig und murkst nicht rum!

Okay, okay. Und wie geht es richtig, das Verändern?

Will man im Testament was ändern, dann schreibt man, natürlich handschriftlich, als Anhang: Mein Testament vom Soundsovielten ändere ich wie folgt ab: Unter Ziffer 3 soll nun nicht mehr die evangelische Kirche ein Vermächtnis bekommen, sondern stattdessen die katholische. Ort, Datum, Unterschrift. Und wenn Sie irgendwann 20 Anhänge haben, empfehle ich Ihnen dann doch, ein neues Testament zu schreiben. Machen Sie es nicht kompliziert! Ein Testament muss einfach, simpel und gut sein.

Aber wenn ich jetzt sehr alt oder krank bin, ich komm nicht mehr aus dem Haus, schreiben kann ich auch nicht mehr ...

... dann rufen Sie einen Notar zu sich.

Einfach und klar - was heißt das noch?

Dass man die gemeinnützige Organisation, die man bedenkt, eindeutig benennt. Wenn Sie schreiben "Das Theater in Heidelberg soll erben", dann haben wir ein Problem, denn in Heidelberg gibt es mehr als ein Theater. Oder "Die Kirche soll erben" - welche? Die eigene Gemeinde? Die Landeskirche? Immer so präzise wie möglich, am besten mit der Anschrift der Organisation. Auch schlecht: "Mein Erbe soll für die Krebsforschung verbraucht werden." Da haben Sie ganz viele Bittsteller. Auch Personen immer mit Adresse und möglichst auch Geburtsdatum.

Nicht schludern.

Nicht schludern, genau.

Haben Sie den Eindruck, die Leute sind gern bei Ihnen zur Besprechung ihres Testaments?

Wenn sie erst mal da sind, sind sie gern bei mir. Letztens hat ein Mandant zu mir gesagt: Ach Herr Bittler, ich hab gar nicht gewusst, dass es so lustig sein kann, ein Testament zu machen. Wir haben halt drumrum ein bisschen rumgeflachst. Ich setz mich ja nicht im schwarzen Anzug hin und tu so, als sei ich ein Bestatter.

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VOR dem Tod Gutes tun, dann wird daraus ein "Schuh" den Mensch sich anziehen sollte - Das globale Gemeinschaftseigentum "wie im Himmel all so auf Erden", damit das ganzheitlich-ebenbildliche Wesen Mensch gottgefällig den Weg zur Überwindung von Bewusstseinsschwäche und geistigen Stillstand seit der "Vertreibung aus dem Paradies" findet.

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