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Baby auf Bestellung
Auch ein großer Kinderwunsch gibt nicht das Recht, eine Leihmutter zu mieten
04.04.2017

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Manche Paare, die kein Kind bekommen können, versuchen das zu umgehen, indem sie im Ausland Leihmütter bezahlen. Sofern der deutsche Staat den Trick bemerkt, kommt es zu einem Rechtsstreit: Wer sind die rechtlichen Eltern? Die Auftraggeber? Die Leihmutter? Im schlimmsten Fall bliebe das Kind staatenlos (siehe Interview in chrismon 3/17).

Der Vorwurf, diesen Streit zu Lasten des Kindes zu führen, trifft nicht nur den Staat, sondern auch die Bestell­eltern: Im Bewusstsein, gesetzeswidrig gehandelt zu haben, erpressen sie den Staat mit dem Argument des Kindeswohls. Es ist hinreichend bekannt, dass auch der frühe Verlust der Bezugsperson ein Trauma für das Kind bedeutet. Nur: Dieses Kind dürfte aus staatlicher Sicht eben nicht geboren sein.

Tim Wegner

Sabine Oberpriller

Sabine Oberpriller ist freie Autorin bei chrismon. Sie studierte Deutsch-Italienische Studien in Regensburg und Triest und absolvierte die Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule in München. Sie interessiert sich besonders für den Austausch zwischen Kulturen, Fragen der Gleichberechtigung in der Gesellschaft – und für Menschen in besonderen Situationen.

Leihmutterschaft ist ethisch nicht vertretbar. Menschenhandel, Ausbeutung – Leihmutterschaft fußt darauf. Aufgrund dieses Verdachts wurde einem italienischen Paar das in Russland ausgetragene Kind abgenommen. Selbst der Bestellvater war nicht mit ihm verwandt, wie sonst in solchen Fällen. Der Verdacht: Kinderhandel. Das Kind kam zunächst in ein Heim.

Es geht nicht um das Glück des Kindes, nur um das der Bestelleltern

Wo hört die Freiwilligkeit der Leihmütter auf: Bei Geldnot? Bei Zwang durch ihre Familie? Das Leihmutter-Boomland Indien zeigt: Überwiegend bieten Frauen aus den ärmsten Schichten ihren Körper an. Das geht so weit, dass betuchte indische Paare ihr leibliches Kind austragen lassen, um sich die Belastungen durch eine Schwangerschaft zu ersparen.

Das Kind? Ihm ist das Recht verwehrt, seine Herkunft zu erfahren, oder es muss mit dem Wissen fertigwerden, bis zu zwei fremde Mütter zu haben. Es geht nicht um sein Glück.

Es geht allein um das der Bestelleltern. Sie wollen ein Kind, notfalls zu Lasten anderer. Unsere freiheitliche, kapitalis­tische, auf Selbstbestimmung ausgelegte Lebensordnung suggeriert, dass wir ein Recht auf die Erfüllung unserer ­Bedürfnisse haben. Das täuscht. Wir haben (körperliche) Grenzen. Auch wenn die Technik viel möglich macht, etwa mit Organspenden und künstlicher Befruchtung, reicht unsere Freiheit nur so weit, wie wir nicht das Wohl anderer gefährden.Insofern dürfen alle sich ein Kind wünschen. Das Recht, eines zu bekommen, hat niemand.

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