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Staatsleistungen: Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen [1]

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Ein Ende der Staatsleistungen bietet Chancen für die Kirchen.
Claudia Keller [2]

Jedes Jahr erhalten die evangelische und die katholische Kirche zusammen mehr als 500 Millionen Euro von den Bundesländern. Diese sogenannten Staatsleistungen sind im Grundgesetz geregelt. Doch was rechtens ist, muss deshalb noch nicht ­richtig sein. Wer außerhalb der Kirchen bringt für diese ­Zahlungen noch Verständnis auf?

Claudia Keller

Claudia Keller ist chrismon-Redakteurin und zusammen mit Burkhard Weitz [3] verantwortlich für die Aboausgabe chrismon plus. Sie hat Geschichte und Literaturwissenschaft in Köln und in den USA studiert und war viele Jahre Redakteurin beim "Tagesspiegel" in Berlin. Sie interessiert sich für religiöse und ethische Fragen und schreibt gern über Auf- und Umbrüche des Lebens. Einmal ist sie bei Recherchen sogar zufällig auf ein Geheimnis in der eigenen Familie gestoßen und hat einen Bruder gefunden, von dem sie nichts wusste.
[2]Lena UphoffPortrait Claudia Keller

Mit den Staatsleistungen sind weder die Kirchensteuern gemeint noch die staatlichen Zuschüsse für kirchliche Krankenhäuser oder Altenheime. Die Staatsleistungen sind Ausgleichszahlungen für kirchliche Güter, die im Rahmen der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts vom Staat enteignet ­wurden.
Jahr für Jahr fällt es den Kirchen schwerer, zu ver­mitteln, warum sie sich immer noch für eine Enteignung entschädigen lassen, die 200 Jahre zurückliegt. Jahr für Jahr fordern Politiker, vor allem aus den Reihen der Linken und der FDP, diese Zahlungen abzulösen.

Mitte März haben sich zum ersten Mal Linke, FDP und ­Grüne auf ­einen gemeinsamen Entwurf für ein Bundesgesetz geeinigt. Es soll lediglich den Rahmen bilden, die Länder ­müssen die konkreten Verhandlungen mit den Kirchen führen.

Bessere Angebote werden nicht kommen

"Die evangelische Kirche steht einer Ablösung posi­tiv gegenüber", heißt es auf der Internetseite der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese Haltung ist richtig und begrüßenswert. Aber allein Haltung zu ­zeigen, reicht nicht mehr. Die Kirchen sollten sich aktiv für den Gesetzentwurf einsetzen und auch bei den Kirchenfreunden in CDU und SPD dafür werben. Bisherige ­Initiativen sind stets am Widerstand von CDU und SPD gescheitert. Und auch jetzt ist nicht gesagt, dass alle Länder Geld für eine Ablösesumme aufbringen wollen.

Linke, FDP und Grüne kommen den Vorstellungen der Kirchen entgegen, was die Höhe der Ablösesumme betrifft. Bessere Angebote werden vermutlich nicht kommen, wenn das Verständnis für die Rolle der ­Kirchen in der Gesellschaft weiter abnimmt und die Konjunktur in Folge der Corona-Krise am Boden liegt.

In Stiftungen verlässlich angelegt wäre das Geld für die Zukunft gesichert. Und die Öffentlichkeit würde sehen, dass die Kirchen nicht am Alten festhalten, nur weil es so schön bequem ist. Die Kirchen können von der Ablösung der Staatsleistungen derzeit eigentlich nur profitieren.


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[1] https://chrismon.evangelisch.de/artikel/2020/49234/staatsleistungen-gesetzentwurf-von-fdp-linken-und-gruenen
[2] https://chrismon.evangelisch.de/personen/claudia-keller-6723
[3] https://chrismon.evangelisch.de/personen/burkhard-weitz-5875