Das vor drei Monaten ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgabe todbringender Medikamente an Sterbewillige sorgt weiter für Diskussionen.
01.06.2017

Am Donnerstag positionierte sich der Deutsche Ethikrat gegen die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts, nach der das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in extremen Notlagen den Zugang zu Medikamenten wie Natrium-Pentobarbital verschaffen soll. In einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme bewertet eine Mehrheit von 16 Mitgliedern des 26-köpfigen Ethikrats das Urteil für unvereinbar mit Grundwerten des Gesetzgebers, der 2015 ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe beschlossen hatte.

Verweis aufs Persönlichkeitsrecht

Dieses Gesetz sieht der Ethikrat durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts konterkariert. Im konkreten Fall ging es um den Sterbewunsch einer vom Hals abwärts gelähmten Frau. Ihren Antrag auf tödlich wirkende Medikamente hatte das Bundesinstitut abgelehnt. Die Leipziger Richter bemängelten, dass die Behörde den Antrag nicht geprüft hat. Nach ihrer Ansicht muss eine Erlaubnis für den Erwerb der Mittel erteilt werden, wenn eine "extreme Notlage" Sterbewilliger vorliegt und keine andere zumutbare Verwirklichung des Sterbewunsches zur Verfügung steht. In der Urteilsbegründung wird auf das Persönlichkeitsrecht verwiesen.

Im Ethikrat stößt auf Kritik, dass das Bundesamt zur entscheidenden Instanz werden soll. "Das Urteil führt de facto zu einer Unterstützungspflicht des Staates bei Suizidwünschen", sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bedingung soll laut Urteil ein "unerträglicher Leidensdruck" sein, der aber nach Auffassung des Ethikrats schwer von einer Behörde eingeschätzt werden kann. "Da der unerträgliche Leidensdruck nur subjektiv bestimmt werden kann, ist schwer vorstellbar, wie die Zahl der Fälle auf extreme Ausnahmesituationen beschränkt werden soll", warnte Dabrock, der sich dem Mehrheitsvotum angeschlossen hat.

Eine Minderheit von neun Mitgliedern begrüßte das Urteil und erklärte, damit werde ein begründbares Verbot zur Abgabe der Medikamente nicht zum "Gebot der Unmenschlichkeit". Ein Mitglied des Ethikrats enthielt sich des Votums. Einstimmig forderte das Gremium, die Suizidprävention weiter zu stärken, wie es das bereits in vorherigen Erklärungen getan hatte. Das Urteil wurde derweil auch von Patientenverbänden kritisiert, weil sie die Kriterien für eine Erlaubnis zur Abgabe von Medikamenten für zu unkonkret halten.

Handlanger der Beihilfe

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gingen beim Bundesinstitut schnell vergleichbare Anträge ein. Wie die Behörde auf Nachfrage mitteilte, sind es inzwischen 26. Anfang April waren es noch zwölf. Noch wird sowohl im Bundesinstitut als auch im Bundesgesundheitsministerium geprüft, wie man mit dem Urteil umgehen will, gegen das auf dem rechtlichen Weg nur Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich ist. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte nach dem Urteil erklärt, der Staat dürfe nicht zum Handlanger der Beihilfe zum Suizid werden.

Laut Gesundheitsministerium wurde für die Prüfung der Urteilsbegründung ein Gutachten an den ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio vergeben. Erst wenn feststeht, wie der Staat mit dem Urteil verfahren wird, würden die 26 Antragsteller kontaktiert, erklärte das Bundesinstitut.