21.03.2017

Berlin (epd). Um gegen Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung in sozialen Netzwerken vorzugehen, setzt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Strafen gegen die Netzwerkbetreiber. Die Unternehmen müssten sich an geltendes Recht halten, sagte Maas am Montagabend in Berlin. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum

Der Bundesjustizminister äußerte sich bei einer Diskussionsveranstaltung mit dem Titel "Zwischen Fakten, Fakes und Manipulation - Wie schützen wir die Demokratie im Netz?". Maas bekräftigte seinen in der vergangenen Woche vorgelegten Gesetzesentwurf gegen Hass und Hetze im Internet

Der Entwurf sieht vor, dass soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter ein Beschwerdemanagement einrichten, Nutzer-Hinweise unverzüglich auf strafrechtliche Relevanz prüfen und offenkundig strafbare Inhalte binnen 24 Stunden löschen. Für kompliziertere Fälle erhalten sie sieben Tage Zeit. Zudem müssen sie vierteljährlich über die Gesamtzahl der Beschwerden, die Entscheidungen und Zahl der Mitarbeiter in der Beschwerdestelle informieren

Bei Verstößen gegen die Löschfristen drohen den Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro. Firmen, die ein nicht ausreichendes oder gar kein Beschwerdemanagement aufgebaut haben, müssten mit einer Strafe von bis zu 50 Millionen Euro rechnen.

Zugleich appellierte Maas an die Nutzer, Meldungen bei Facebook, Twitter oder in anderen sozialen Netzwerken kritischer und aufmerksamer auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Auf jeden Einzelnen komme mehr Verantwortung zu, sagte der SPD-Politiker. Das Internet und die Plattformen böten mehr Möglichkeiten, Kampagnen und falsche Informationen zu verbreiten. Die Meinungsbildung werde massiv beeinflusst. Das müsse jedem bewusst sein.