epd-bild/Theo Klein
Die Polizei im Deutschen Bundestag darf wegen Plakaten an einem Fenster nicht einfach ein Abgeordnetenbüro betreten und die Poster entfernen.
30.06.2020

Solch ein Vorgehen sei unverhältnismäßig und stelle eine Verletzung der verfassungsmäßigen Abgeordnetenrechte dar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvE 2/19) Die Karlsruher Richter gaben damit dem Bundestagsabgeordneten Michel Brandt (Linke) recht.

Der Rechtsstreit entbrannte vor dem Hintergrund des Staatsbesuchs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Berlin Ende September 2018. Brandt hatte aus Protest an den Fenstern seines Abgeordnetenbüros im Bundestag DIN A4-Plakate aufgehängt, die Fotos einer Kurdistan-Flagge und eines Wimpels der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG zeigten.

Keine besondere Gefahrenlage

Bei einem Kontrollgang entdeckte die Polizei am letzten Tag des Staatsbesuchs die Plakatierung. Als sie Brandt nicht erreichen konnten, gingen die Sicherheitskräfte in sein Büro und entfernten die kurdischen Symbole mit Verweis auf eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Brandt sah in dem Betreten seines Büros seine verfassungsmäßigen Abgeordnetenrechte verletzt.

Dies bestätigte nun auch das Bundesverfassungsgericht. Die Maßnahme genüge nicht "den allgemeinen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit, die auch für ein polizeiliches Handeln des Bundestagspräsidenten gegenüber einem Abgeordneten gelten". Von den Plakaten sei keine besondere Gefahrenlage ausgegangen, da diese von außen kaum zu sehen gewesen seien. Ohne eine bestehende Gefahr müsse sich ein Abgeordneter darauf verlassen können, dass die Polizei nicht in sein Büro eindringe. Es bestünde sonst die "latente Gefahr", dass Arbeitsmaterialien des Abgeordneten im Zuge der Maßnahmen wahrgenommen werden und nach außen dringen.

Brandt begrüßte die Entscheidung. Er könne sein Mandat in seinen Büroräumen "nur vertrauenswürdig und gewissenhaft ausüben, wenn das Büro vor dem Zugang unerwünschter Personen geschützt ist", erklärte er. Die Beamten hätten in den Büroräumen schlicht nichts zu suchen gehabt.

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