Ehepaar mit Baby
epd-bild/Uwe Anspach
Nach der Geburt eines Kindes können Eltern künftig mehrere Behördengänge auf einmal erledigen, ohne das Haus zu verlassen.
24.06.2020

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin das "Digitale-Familienleistungen-Gesetz". Es ermöglicht einen digitalen Kombi-Antrag für das Kindergeld, das Elterngeld und die Geburtsurkunde, in der auch der Name des Kindes festgelegt wird, teilte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nach der Kabinettssitzung mit. In einem weiteren Schritt solle künftig zusätzlich der Kinderzuschlag für Geringverdiener mitbeantragt werden können.

Alltag erleichtern

Giffey bezeichnete den Entwurf als einen Wegbereiter für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die die Bundesregierung vorantreiben will. Entscheidend sei, dass Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Rentenversicherung die notwendigen Daten untereinander abrufen können, wenn die Eltern sie dazu ermächtigt haben. Die Eltern müssten dann die Nachweise nicht mehr selbst einreichen, sagte Giffey, sondern alle notwendigen Angaben nur noch einmal in den digitalen Kombiantrag eingeben.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), dessen Ministerium den Gesetzesentwurf gemeinsam mit dem Familienministerium erarbeitet hatte, erklärte, man wolle den Alltag junger Familien erleichtern. Nach der Geburt eines Kindes gebe es Wichtigeres, als sich mit Behördengängen und Formularen zu beschäftigen, sagte Seehofer.

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