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ARD, ZDF und Deutschlandradio profitieren beim Rundfunkbeitrag vom Meldedatenabgleich. Rund 500.000 neue Wohnungen dürften dadurch dauerhaft neu erfasst sein, schätzt der Beitragsservice. Der nächste Meldedatenabgleich soll 2022 erfolgen.
23.06.2020

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben im vergangenen Jahr etwas mehr Geld aus der Rundfunkgebühr erhalten als im Vorjahr. 2019 bekamen die drei öffentlich-rechtlichen Sender zusammen 7,92 Milliarden Euro - und damit knapp 70 Millionen Euro mehr als 2018, wie der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice am Dienstag in Köln mitteilte. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Sender und der Landesmedienanstalten, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht.

An die ARD-Anstalten gingen 5,68 Milliarden (2018: 5,63), an das ZDF 2,01 Milliarden (1,99) und an das Deutschlandradio 230,5 Millionen (228,9). Die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht privater Anbieter zuständig sind, erhielten 152 Millionen Euro (151). Insgesamt betrugen die Einnahmen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Rundfunkbeiträgen 8,068 Milliarden Euro, 0,7 Prozent mehr als 2018.

Bundesweiter Meldedatenabgleich

Durch den im Mai 2018 gestarteten bundesweiten Meldedatenabgleich registrierte der Beitragsservice 1,1 Millionen neue Wohnungen, für die bisher keine Beiträge entrichtet worden waren. Bernd Roßkopf, Leiter Kundenmanagement und Berichtswesen beim Beitragsservice, rechnet damit, dass davon rund 500.000 Wohnungen dauerhaft im Bestand bleiben. Dies entspräche jährlichen Einnahmen von rund 100 Millionen Euro.

"Dies zeigt deutlich die beitragsstabilisierende Wirkung des Meldedatenabgleichs", sagte Michael Krüßel, der am 1. April Stefan Wolf als neuen Geschäftsführer des Beitragsservice abgelöst hatte. 2022 soll der nächste Meldedatenabgleich vorgenommen werden. Die gesetzliche Grundlage dafür hatten die Länder mit der jüngsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags geschaffen.

Insgesamt betrug die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen im vergangenen Jahr 39,9 Millionen (0,9 Prozent mehr als 2018). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 stieg die Zahl der Personen, die von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreit werden konnten, bis Ende 2019 auf 131.000. Durch die Möglichkeit der Befreiung von Nebenwohnungen nahm der Beitragsservice nach Angaben von Roßkopf im Jahr 2019 etwa 30 Millionen Euro weniger ein.

Geringere Einnahmen

Auch erwartet der Beitragsservice aufgrund der Corona-Pandemie geringere Einnahmen. "Wir glauben zu wissen, dass es irgendwann im nächsten Jahr auch bei uns ankommt", sagte Roßkopf. Wie sich die Pandemie konkret auf die Erträge auswirken werde, "können wir aktuell noch nicht einschätzen". Der Beitragsservice rechnet jedoch nach eigener Mitteilung mit einem Anstieg der Befreiungen bei Empfängern von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Diese würden aktuell zwei Drittel der rund 2,7 Millionen Personen, die Ende 2019 aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit waren, ausmachen.

Der Rundfunkbeitrag soll ab 2021 von monatlich derzeit 17,50 auf 18,36 Euro steigen. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt. Allerdings müssen dem die Landesparlamente noch zustimmen.

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