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epd-bild / Norbert Neetz
Facebook geht nach einer Recherche des Bayerischen Rundfunks (BR), des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und des Westdeutschen Rundfunks (WDR) immer noch nicht konsequent gegen rechte Hassrede auf seiner Plattform vor.
23.06.2020

Die Reporter hätten einen Datensatz mit 2,6 Millionen Posts und Kommentaren rechter Facebook-Gruppen ausgewertet, teilte der BR am Dienstag in München mit. "Das Recherche-Projekt #Hassmaschine offenbart einen exklusiven, systematischen Einblick in die rechte Hasswelt im Netz und das Versagen von Facebook, dies zu bekämpfen." Der untersuchte Datensatz sei indessen nicht repräsentativ.

Die Posts und Kommentare stammten aus 138 meist geschlossenen rechten Facebook-Gruppen, hieß es weiter. Die Daten reichten von 2010 bis November 2019. Mit einer einfachen Schlagwortsuche konnten demnach weit mehr als 1.000 mutmaßlich rechtswidrige Inhalte identifiziert werden, darunter Aufrufe zur Vergewaltigung, SS-Runen oder antisemitische Hasspropaganda. Zudem fanden die Reporter nach eigenen Angaben mehr als 10.000 schwere Beleidigungen, viele davon rassistischer Art.

Bezug zur AfD

Die Recherche zeige, dass viele anstößige Beiträge oft jahrelang abrufbar bleiben, ohne von Facebook gelöscht zu werden, hieß es weiter. Zudem habe sich der Anteil der anstößigen und hassgeladenen Sprache in den analysierten Gruppen zwischen 2012 und 2018 vervierfacht. 25 der 138 untersuchten Gruppen hätten einen Bezug zur AfD: Sie trügen meist den Namen AfD im Titel, ohne offizielle Gruppen der Partei zu sein. Nach Recherchen von BR, NDR und WDR waren darin aber mehrere Accounts von Bundes- und Landtagsabgeordneten zu finden. "Diese waren auch in Gruppen aktiv, in denen mutmaßlich strafbare Inhalte gepostet wurden." Nach Angaben des BR ließ die AfD eine Anfrage der Sender dazu unbeantwortet.

Seit Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Anbieter sozialer Netzwerke zur Löschung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte. Seit einer kürzlichen Änderung sind sie zudem verpflichtet, Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen, Volkshetzungen sowie die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, anstatt sie nur zu löschen oder zu sperren.

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