Der derzeitige Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro
epd-bild/Heike Lyding
Um 86 Cent könnte der Rundfunkbeitrag ab 2021 steigen. Die Länderchefs unterzeichneten jetzt den dafür nötigen Vertrag. Der muss aber noch durch die Länderparlamente - hier regt sich Widerstand.
17.06.2020

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 wird immer wahrscheinlicher: Die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer haben den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag unterzeichnet. "Damit kommen wir unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und stellen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter zukunftssicher auf", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer (SPD), am Mittwoch nach der Konferenz der Länderchefs in Berlin.

Ratifizierung durch die Landtage

Das Gesetzeswerk muss nun noch von den Landtagen ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann. Der Vertrag sieht eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro ab der kommenden Beitragsperiode (2021 bis 2024) vor. Zuletzt war die Abgabe 2009 erhöht worden, im Jahr 2015 gab es eine Senkung.

Die Ministerpräsidenten hatten sich im vergangenen März darauf verständigt, der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu folgen. Das Land Sachsen-Anhalt enthielt sich damals. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wies bei seiner Unterschrift in einer Protokollnotiz nun nochmals explizit auf diese Enthaltung hin. "Diese Unterschrift dient dazu, die den 16 Länderparlamenten obliegende Entscheidung zu ermöglichen", heißt es in der Notiz weiter. Im sachsen-anhaltischen Landtag sehe er zurzeit keine Mehrheit für diesen Vertrag und damit für eine Beitragserhöhung, erklärte Haseloff nach der Ministerpräsidentenkonferenz.

Widerstand gegen Erhöhung

Ob alle Landesparlamente den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ratifizieren, ist ungewiss. Neben einigen Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt versuchen im Bundestag die FDP sowie Teile der Union, die Anhebung zu verhindern oder eine Verschiebung zu bewirken. Begründet wird dies unter anderem mit der durch die Corona-Pandemie verschlechterten gesamtwirtschaftlichen Situation.

Dreyer warb am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz nach Auskunft einer Sprecherin der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz für die Zustimmung der Länderparlamente. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent sei "ein maßvolles Ergebnis" angesichts der Tatsache, dass die Abgabe seit mehr als zehn Jahren nicht erhöht wurde, sagte Dreyer. Zugleich sprach sie sich für eine Verlängerung der Beitragsperiode auf acht Jahre aus.

Dreyer erklärte, gerade auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe in der Corona-Pandemie bewiesen, wie wichtig die Medien für die Gesellschaft sind. Gleichzeitig seien alle Medien auf unterschiedliche Art und Weise wirtschaftlich unter Druck geraten. "Neben Hilfen für den privaten Rundfunk ist deshalb auch die moderate Beitragspassung ein wichtiger Baustein zum Erhalt unseres vielfältigen dualen Rundfunksystems, das sich gerade in dieser Krisenzeit bewährt hat."

Buhrow: Wichtiger Zwischenschritt

Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow, sprach von einem wichtigen Zwischenschritt. "Auch bei einer Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent werden wir als ARD unsere Reformen nicht aus dem Blick verlieren und weiter strikt daran festhalten", erklärte er in Köln.

Die Landesparlamente können dem Vertrag in seiner jetzigen Form nur zustimmen oder ihn ablehnen. Von dem KEF-Vorschlag dürfen sie, ebenso wie die Ministerpräsidenten, allerdings nur dann abweichen, wenn die Beitragshöhe den freien Zugang zu Informationen zu erschweren droht oder die Belastung der Rundfunknutzer nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden.

Einzug durch Beitragsservice

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr. Seitdem zahlen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender, und zwar unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Die Abgabe wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2018 nahm der Beitragsservice insgesamt 8,01 Milliarden Euro ein. Knapp zwei Prozent des Beitrags gehen an die Landesmedienanstalten.

Bei einer Beitragserhöhung von 86 Cent entfallen 47 Cent auf die ARD, 33 Cent auf das ZDF und vier Cent auf das Deutschlandradio. Die Finanzforderungen der Sender hätten dagegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 19,24 Euro pro Monat bedeutet.

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