epd-bild/Juergen Blume
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) arbeitet an einer gesetzlichen Regulierung für das Recht auf assistieren Suizid.
12.06.2020

In einem Brief an Ärztevertreter, Verbände und Kirchen bittet der Minister um Vorschläge für Eckpunkte einer Neuregelung, wie der "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Freitag berichtet. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz bestätigten dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass ihnen der Brief vorliege.

Hintergrund für Spahns Vorstoß ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Februar. Die Richter in Karlsruhe hatten das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Die Vorschrift sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, hatte das höchste deutsche Gericht erklärt. Es sei dem Gesetzgeber aber nicht untersagt, die Suizidhilfe zu regulieren.

Nachweis der Ernsthaftigkeit

Er wolle die Möglichkeit eines "legislativen Schutzkonzeptes" nutzen, schrieb Spahn laut "Spiegel" Mitte April in dem Brief. Zum Schutz der Selbstbestimmung "gehören nach meinem Verständnis auch Lebensschutz beziehungsweise Fürsorge". Menschen mit eingeschränkter Selbstbestimmung müssten "vor sich selbst (und einem irreversiblen Schritt wie dem Suizid)" geschützt werden.

Spahn hatte bereits nach dem Urteil angekündigt, er wolle eine neue Regelung erarbeiten mit Blick auf Beratungspflichten, Wartefristen und den Umstand, dass je nach Lebenssituation unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewillens gestellt werden könnten. Der Minister selbst gehörte 2015 zu den Unterstützern des Verbots der geschäftsmäßigen Suizidassistenz.

Auch die beiden großen Kirchen hatten sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht geäußert. "Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen", hatten der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm und der damalige Vorsitzende der Bischofskonferenz, Reinhard Marx, erklärt.

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