Das Grundgesetz
epd-bild/Norbert Neetz
Als Reaktion auf die Anti-Rassismus-Proteste erneuern die Grünen ihre Forderung, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu tilgen. Aus der Bundesregierung ernten sie Skepsis.
10.06.2020

Die Bundesregierung steht einer von den Grünen geforderten Streichung des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz skeptisch gegenüber. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verwies am Mittwoch in Berlin auf den in diesem Jahr eingerichteten Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rassismus. Dieser wolle Bewusstsein dafür schaffen, dass es hierzulande "null Toleranz" für Rassismus gebe. Gleichzeitig diesen Teil eines Artikels im Grundgesetz zu streichen, sei aus seiner Sicht "vielleicht ein falsches Signal" und könne Missverständnisse auslösen, sagte Seehofer. Auch das Justizministerium äußerte sich skeptisch, der Antisemitismusbeauftragte der Regierung dagegen zustimmend.

Seehofer sagte, er wolle sich der Debatte nicht versperren. Wichtiger sei ihm aber, "dass wir die Causa Rassismus in Deutschland auf einen Nullpunkt bringen".

Keine Aussage zur Existenz verschiedener Rassen

Eine Sprecherin des Justizministeriums verwies auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes. Den Vätern und Müttern der Verfassung sei es darum gegangen, ein Zeichen gegen den Rassenwahn zu setzen, sagte eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Begriff sei vor allem vor dem Hintergrund der Verfolgung und Benachteiligung von Minderheiten im Nationalsozialismus, insbesondere von Personen jüdischer Abstammung aufgenommen worden. Der Artikel mache zudem "ganz klar" keine Aussage zur Existenz verschiedener Rassen. Die Sprecherin verwies auch darauf, dass der Begriff "Rasse" in der Anti-Rassismus-Richtlinie der EU erwähnt werde.

Zustimmung erhielten die Grünen vom Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, Felix Klein. Der Begriff "Rasse" sei ein soziales Konstrukt, "das geradezu darauf ausgelegt ist, Menschen abzuwerten und zu diskriminieren", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes seien "einer Vorstellung der Rasseideologie aufgesessen".

Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Die Grünen fordern die Streichung des Begriffs "Rasse" aus Artikel 3 des Grundgesetzes, der besagt, dass niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" benachteiligt werden darf. Mit dem Begriff "Rasse" werde impliziert, dass es eine Unterteilung von Menschen in verschiedene Kategorien gebe, erklärte der Grünen-Vorsitzende Anton Hofreiter.

Der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus war im März nach den mutmaßlich rassistisch motivierten Morden von Hanau eingerichtet worden. Dort sollen Maßnahmen des Bundes gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus geprüft, vorangetrieben und neu entwickelt werden.

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