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Die EU-Kommission macht einen weiteren Schritt, um gerechte Mindestlöhne in ganz Europa zu sichern.
03.06.2020

Die Brüsseler Behörde startete am Mittwoch die zweite Phase einer Konsultation der Sozialpartner. Bis Anfang September erhofft sie Rückmeldungen, auf deren Basis sie dann weitere Schritte vorschlagen könnte.

Optimieren, durchzusetzen und gestalten

Die EU hat beim Arbeitslohn nur sehr begrenzte Befugnisse. Infolgedessen will sie weder einen europaweiten Mindestlohn einführen, noch die verschiedenen Systeme vereinheitlichen, nach denen Mindestlöhne in den allermeisten EU-Ländern festgelegt werden.

Stattdessen geht es eher darum, bestehende Regelungen zu optimieren, durchzusetzen und umfassender zu gestalten. Die Kommission könnte, wenn die Sozialpartner dies gutheißen, zum Beispiel daran arbeiten, dass Mindestlöhne regelmäßig angepasst werden, dass Tarifverhandlungssysteme gut funktionieren, dass Mindestlohnregelungen eingehalten und Ausnahmen vom Mindestlohn abgeschafft werden.

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