Kondolenzbuch für Walter Lübcke mit einem Eintrag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
epd-bild/Andreas Fischer
Ein gutes Jahr nach dem Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder.
02.06.2020

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eröffnete am Dienstag das Hauptverfahren gegen Stephan E. (46) und dessen mutmaßlichen Komplizen Markus H. (44) und ließ die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zu. Die Angeklagten blieben weiter in Untersuchungshaft, teilte das Oberlandesgericht mit. Die Hauptverhandlung werde am 16. Juni beginnen und am 18. und 30. Juni fortgesetzt. Bis Ende Oktober seien weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Rechtsradikale, fremdenfeindliche Gesinnung

Dem Angeklagten Stephan E. wird vorgeworfen, in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni vergangenen Jahres Walter Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha erschossen zu haben. Dem Angeklagten Markus H. wird zur Last gelegt, Beihilfe geleistet zu haben, indem er Stephan E. in seinem Tatentschluss bestärkte. Beide Angeklagten sollen diese Taten in rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung begangen haben.

Stephan E. ist nach Angaben des Oberlandesgerichts darüber hinaus angeklagt, am 6. Januar 2016 in Lohfelden bei Kassel einen aus dem Irak stammenden Bewohner einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge niedergestochen zu haben, um diesen zu töten. Auch zu dieser Tat soll E. aufgrund seiner fremdenfeindlichen Einstellung motiviert gewesen sein.

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