Trauerkundgebung für die Schülerin Susanne in Mainz im Juni 2018
epd-bild/Maik Reuss
Der Bundesgerichtshof hat die gegen einen irakischen Asylbewerber verhängte lebenslange Haftstrafe für den Mord und der Vergewaltigung der 14-jährigen Schülerin Susanna bestätigt.
12.05.2020

Die Revision des zuvor in den Irak geflohenen und dann von kurdischen Sicherheitskräften an Bundespolizisten übergebenen angeklagten Ali B. sei unbegründet, entschieden die Karlsruher Richter in dem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss. (AZ: 2 StR 25/20)

Nach den Feststellungen des Landgerichts Wiesbaden hatte Ali B. im April 2018 die 14-jährige Susanna nachts vergewaltigt und anschließend erwürgt, damit sie ihn nicht bei der Polizei anzeigt. Die Leiche verscharrte er in der Nähe von Bahngleisen in einem Erdloch. Nach der Tat floh der damals 21 Jahre alte Asylbewerber mit seiner Familie in den Irak. Kurdische Sicherheitskräfte griffen ihn schließlich auf und übergaben ihn zur Rückführung nach Deutschland Beamten der Bundespolizei.

Vergewaltigung geplant

Im Strafprozess hatte Ali B. die Tötung gestanden, die Vergewaltigung jedoch bestritten. Der Sex mit der Schülerin sei einvernehmlich gewesen, erklärte er.

Das Landgericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte die Vergewaltigung minuziös geplant hatte. Wegen Mordes und Vergewaltigung der 14-Jährigen sowie wegen Raubes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung eines Mannes im Wiesbadener Kurpark verhängte das Gericht am 10. Juli 2019 eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Urteil ist rechtskräftig

Mit seiner Revision gegen das Urteil machte Ali B. geltend, dass seine Rückführung aus dem Irak mit Hilfe der kurdischen Sicherheitskräfte unrechtmäßig gewesen sei. Dem folgte der BGH allerdings nicht. Die Revision sei nicht begründet, hieß es. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Am 31. Oktober 2019 hatte das Landgericht Ali B. wegen einer weiteren Straftat verurteilt. Wegen der zweifachen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens in der Flüchtlingsunterkunft und auf einem Parkplatz wurde eine siebeneinhalbjährige Haftstrafe verhängt. Dieses Urteil hat der BGH mit dem aktuellen Beschluss nicht überprüft.

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