Hand eines Flüchtlings im Camp Moria auf der griechischen Insel Lesbos (Archivbild).
epd-bild/Ute Grabowsky/photothek.net
Wer einen Asylantrag stellt, muss dem Bamf Rede und Antwort stehen - und seit 2017 sein Handy zur Auswertung abgeben. Doch ist dies auch bei Überprüfungen älterer Anträge rechtens? Und wie effektiv ist das Verfahren? Drei Betroffene klagen.
05.05.2020

Mehrere Flüchtlinge klagen gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen Handyauswertungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). An den Verwaltungsgerichten in Hannover, Berlin und Stuttgart haben Anwälte im Namen einer 37-jährigen Afghanin, einer 25-jährigen Frau aus Kamerun und eines 29-jährigen Syrers gegen das Auslesen der Daten von Mobiltelefonen eingereicht, wie die Gesellschaft am Dienstag in Berlin mitteilte.

"Gegen die Verletzung des Grundrechts auf digitale Privatsphäre klagen wir mit drei Personen – stellvertretend für Tausende Betroffene und durch alle Instanzen", erklärte die Juristin Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das Bamf missachte die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönliche Daten gebunden sei und verschaffe sich mit einer Analyse-Software Zugriff auf Daten, Kontakte, Rufnummern, Fotos, Apps, Adressen von Webseiten und Email-Adressen.

11.756 Datenträger ausgelesen

Das Auslesen der Smartphones sei "extrem fehleranfällig", kritisiert die Gesellschaft. Nur etwa 35 Prozent der Ergebnisse seien brauchbar. "Anders als sonstige Beweismittel in Gerichtsverfahren kann die Qualität und Zuverlässigkeit der Datenträgerauswertung überhaupt nicht überprüft oder in Zweifel gezogen werden", zitieren die Zeitungen der Essener Funke-Mediengruppe (Dienstag) aus der Klageschrift.

Das Bundesamt habe zwischen Anfang 2019 und Ende April 2020 rund 11.756 Datenträger von Asylantragstellern ausgelesen und in einem sogenannten Datentresor gespeichert, berichten die Zeitungen. In gut 4.000 Fällen habe die Behörde die Daten tatsächlich ausgewertet. In 60 Prozent der Fälle hätten sich "keine zusätzlichen Erkenntnisse" ergeben, die für das Asylverfahren relevant waren. In 38 Prozent der Fälle hätten die ausgewerteten Daten die Angaben des Geflüchteten bestätigt. Nur bei zwei Prozent hätten die Analysen die Aussagen widerlegt. 2020 seien die nicht verwertbaren Ergebnisse der Daten-Analyse sogar auf 67 Prozent gestiegen.

"Privatleben kann ausgeleuchtet werden"

Beckmann kritisierte: "Die Auswertung der Handys durch das Bamf lässt sehr umfassende Schlüsse über das Nutzungsverhalten eines Geflüchteten zu. Das private Leben kann ausgeleuchtet werden." Das Bundesinnenministerium hingegen sagte den Funke-Zeitungen, durch enge Vorgaben werde die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Asylsuchenden gewahrt. Das Bamf sprach ebenfalls von einer "wertvollen Möglichkeit", um die Aussagen von Schutzsuchenden im Asylverfahren zu bestätigen.

Die Handydatenauswertungen sind seit einer Änderung des Asylgesetzes im Jahr 2017 erlaubt. Der 29-jährige Kläger aus Syrien wurde der Gesellschaft zufolge 2015 als Flüchtling in Deutschland anerkannt. 2019 habe das Bundesamt seine Asylentscheidung erneut überprüft und routinemäßig auch sein Smartphone ausgewertet. Aus Angst abgeschoben zu werden, habe er das Handy ausgehändigt. "Ich wusste überhaupt nicht, was da genau passiert, man hat mir nichts erklärt", zitiert die Gesellschaft den Kläger.

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