Nicht jeder kann geschützt zur Arbeit gehen.
epd-bild/Steffen Schellhorn
So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, brauche es auch eine finanzielle Absicherung für jene, die zu einer Risikogruppe gehören, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband.
05.05.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine finanzielle Unterstützung für Angehörige von Risikogruppen, die aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht zur Arbeit gehen. Es drohe eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben, erklärte der Paritätische Gesamtverband am Dienstag in Berlin. Der Wohlfahrtsverband schlug deshalb ein Überbrückungsgeld vor, dass sich an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld orientiert.

Analogie zum Kurzarbeitergeld

So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, brauche es auch eine finanzielle Absicherung für jene, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit gehen können, sagte Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Das Überbrückungsgeld solle 80 beziehungsweise 87 Prozent des Verdienstausfalls betragen, wenn Kinder im Haushalt leben. Die steuerfinanzierte Leistung sei allen Beschäftigten zu gewähren, die wegen ihres höheren Risikos für einen schweren Covid-19-Verlauf in der konkreten betrieblichen Lage nicht mehr ohne Gefährdung beschäftigt werden können und von erheblichen finanziellen Einbußen bedroht sind.

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