Im Pflegeheim
epd-bild/Juergen Blume
Altenpflegekräfte werden in den höchsten Tönen gelobt, doch Bonuszahlungen in der Corona-Krise sind offenbar nur mühsam umzusetzen. Minister Spahn kündigt jetzt eine Lösung an. Ein Teil der Arbeitgeber macht einen eigenen Vorschlag.
22.04.2020

Im Streit um die Finanzierung der versprochenen Bonuszahlungen für die Altenpflege in der Corona-Krise hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Klärung versprochen. Sein Ziel sei, "dass wir in den nächsten ein, zwei Wochen da auch zu einem konkreten Ergebnis für die Pflegekräfte kommen", sagte Spahn am Mittwoch nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag in Berlin. Das Bundeskabinett billigte am Vormittag neue Mindestlöhne für die Pflege. Sie sollen bis 2022 schrittweise steigen. Ein Teil der Pflege-Arbeitgeber legte Vorschläge für gestaffelte Prämien vor.

Spahn sagte, bei den Bonuszahlungen gehe es um eine faire Verteilung der Kosten. Geklärt werden müsse, welchen Teil die Pflegekassen übernehmen sowie die Länder und Arbeitgeber. Die Opposition kritisierte, die Pflegekräfte würden hingehalten.

Prämien bis zu 1.500 Euro

Im Gespräch sind Prämien bis zu 1.500 Euro. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hatten sich Anfang April auf eine Sonderzahlungen in dieser Höhe geeinigt. Es ist aber offen, ob das für die ganze Branche gelten soll. Dazu müsste Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Verordnung erlassen. Offen ist auch, wie hoch die Boni tatsächlich ausfallen werden. Beschlossen hat die Regierung aber, dass Corona-Prämien bis 1.500 Euro steuerfrei gestellt werden.

Seit Wochen wird nun darüber gestritten und verhandelt, wer die Boni finanzieren soll. Die Arbeitgeber in der Pflege fordern eine Erstattung. Widerstand gibt es laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwoch) auch bei den Krankenkassen, die die Prämie nicht allein über die Beiträge zur Pflegeversicherung finanzieren wollen. Die Opposition fürchtet, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen über steigende Eigenanteile am Ende selbst für die Kosten aufkommen müssen. Die Grünen verlangten eine Finanzierung aus Steuern, die Linke forderte die Bundesregierung auf, die Altenpflegekräfte nicht länger hinzuhalten.

Spahn sagte, geklärt werden solle in den kommenden Tagen, wie Teilzeitkräfte berücksichtigt werden und welche Berufsgruppen genau eine Prämie erhalten sollen. "Reinigungskräfte leisten auch wichtige Arbeit", sagte er. Nach dieser Klärung solle über die Finanzierung gesprochen werden.

Vorschlag gestaffelter Prämien

Die Dienstgeberseite (Arbeitgeber) der Caritas schlug gestaffelte Prämien für Pflege- und Betreuungskräfte sowie Auszubildende und andere Beschäftigte wie Reinigungskräfte zwischen 1.500 und 500 Euro vor. Die privaten Pflegeanbieter unterstützten den Vorschlag, wonach die Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf die Prämie erhalten und die Ausgaben nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen und der Beitragszahler finanziert werden sollen.

Die neuen Mindestlöhne für die Pflege, die das Bundeskabinett am Vormittag billigte, sollen Pflegekräfte vor Dumping-Löhnen schützen. Sie waren bereits Ende Januar von der 4. Pflegekommission beschlossen worden, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind. Erstmals sind unterschiedliche Mindeststundenlöhne für Hilfskräfte, Pflegehilfskräfte mit Ausbildung und Pflegefachkräfte vorgesehen. Festgelegt wurde auch eine stufenweise Anhebung und Angleichung von West- und Ostlöhnen. Außerdem sollen die Pflegekräfte mehr bezahlten Urlaub bekommen als gesetzlich vorgeschrieben.

Die untere Lohngrenze für ungelernte Kräfte im Westen Deutschlands steigt zum Juli von derzeit 11,35 Euro auf 11,60 Euro und in weiteren Stufen ab April 2022 auf 12,55 Euro. Bis dahin sollen auch die Ost-Mindestlöhne auf diesen Betrag steigen, die derzeit noch bei 10,85 Euro liegen. Für Pflegefachkräfte soll ab Juli kommenden Jahres bundesweit ein Mindeststundenlohn von 15 Euro gelten, der zum April 2022 auf 15,40 Euro steigt. Die unteren Lohngrenzen sind für die gesamte Altenpflegebranche verbindlich.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.