Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hat die neuen und erweiterten Jugendschutzfunktionen des Streamingdienstes Netflix nach deutschem Recht begutachtet und sie als geeignetes Jugendschutzprogramm bewertet.
08.04.2020

"Damit setzt der US-amerikanische Streamingdienst weiter auf hohe Standards im Jugendmedienschutz", teilte die FSM am Dienstagabend in Berlin mit. Das neue Jugendschutzsystem ermögliche Netflix-Accountinhabern, künftig individuell für jedes Profil eine Altersfreigabe festzulegen und dieses zusätzlich mit einer PIN zu sichern. "So können Familien die Jugendschutzeinstellungen noch spezifischer an die eigenen Bedürfnisse anpassen und für jedes Familienmitglied ein Profil mit jeweils geeigneten, altersgerechten Inhalten einrichten", erklärte die FSM.

Netflix hatte 2018 als erste internationale Streaming-Plattform in Deutschland die Anerkennung für sein Jugendschutzprogramm erhalten. "Das Engagement von Netflix ist ein großer Erfolg und zugleich ein wichtiges Signal für die Selbstregulierung in Deutschland. Als global agierendes Unternehmen kommt Netflix damit seiner gesellschaftlichen Verantwortung nach", sagte FSM-Geschäftsführer Martin Drechsler.

Geänderte Funktionen

Eine unabhängige Gutachterkommission der FSM beurteilte die geänderten Funktionen von Netflix als geeignetes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Diese Zertifizierung wird nun der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgelegt, die als zuständiges Aufsichtsgremium innerhalb von drei Monaten prüft, ob die FSM bei ihrer Entscheidung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.

Die FSM ist seit 2005 eine von der KJM anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Online-Medien und in dieser Funktion für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die FSM engagiert sich für den Jugendmedienschutz, insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden.

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