Bewohnerin eines Altenheims: Ein Gericht betätigte das derzeit geltene Besuchsverbot (Archivbild)
epd-bild / Werner Krüper
Eine Frau aus Brandenburg hatte gegen die Corona-bedingten Besuchseinschränkungen zum Schutz der Bewohner von Pflegeheimen geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nun das Besuchsverbot.
06.04.2020

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Besuchsverbot in Pflegeheimen in Brandenburg bestätigt. Ein Eilantrag gegen Einschränkungen des Besuchsrechts durch die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus sei als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Montag in Berlin mit. Der Beschluss vom vergangenen Freitag sei unanfechtbar. Gegen das Besuchsverbot hatte eine Frau aus Brandenburg geklagt. (Az.: OVG 11 S 14/20)

Einschränkungen durch Infektionsschutzgesetz gedeckt

Die Besuchseinschränkungen zum Schutz der Bewohner von Pflegeheimen seien durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar, hieß es. Die Betroffenen gehörten zu dem durch das Coronavirus besonders gefährdeten Personenkreis. Dass anderweitige Schutzmaßnahmen die deshalb drohenden Gefahren hinreichend sicher vermeiden könnten, lasse sich derzeit nicht feststellen.

Bei dieser Sachlage hielten sich die angeordneten Besuchseinschränkungen im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Landes Brandenburg, hieß es weiter beim Oberverwaltungsgericht. Entgegen der Annahme der Antragstellerin sei die Ausnahmeregelung zum Besuch Schwerstkranker durch nahestehende Personen nur nach ärztlicher Genehmigung auch nicht zu unbestimmt.

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