Justizministerin Lambrecht erklärte, damit werde die Situation von Kindern und Eltern in Patchwork-Familien verbessert.
13.02.2020

Die sogenannte Stiefkindadoption wird künftig auch Paaren ermöglicht, die nicht verheiratet sind, aber in einer stabilen Partnerschaft leben. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin ein Gesetz, das Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegt hatte.

Wenn das Paar entweder seit mindestens vier Jahren zusammenlebt oder ein gemeinsames Kind hat, kann ein Partner oder eine Partnerin das Kind der oder des anderen adoptieren. Die Lebensgemeinschaft wird dann als "verfestigt" angesehen, was Vorraussetzung ist für die Adoption.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2019 umgesetzt. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März dieses Jahres eine Neuregelung zu treffen.

300 Adoptionen zusätzlich

Die Opposition verlangte mit Ausnahme der AfD, die Koalition müsse weitere Schritte zur rechtlichen Gleichstellung unterschiedlicher Familienformen einleiten. So müssten unverheiratete Paare auch gemeinsam Kinder adoptieren können, forderten FDP, Grüne und die Linke.

Justizministerin Lambrecht erklärte, die Situation von Kindern und Eltern in Patchwork-Familien werde verbessert. "Kinder haben damit zwei rechtliche Elternteile in der Familie, in der sie tatsächlich leben, unabhängig davon, ob die Elternteile miteinander verheiratet sind oder nicht", betonte die SPD-Politikerin.

Dem Gesetzentwurf zufolge betrug im Jahr 2017 die Zahl der Stiefkindadoptionen bei verheirateten Paaren 2.373. Nach Schätzungen des Ministeriums kommen durch die Neuregelung künftig jährlich etwa 300 hinzu.

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