Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat am Dienstagmorgen sechs Privatwohnungen und acht Geschäftsräume in Frankfurt, Berlin, Wiesbaden, Bad Schwalbach und Schöneck durchsucht. Sie ermittelt in dem Skandal um die Arbeiterwohlfahrt.
14.01.2020

Im Skandal um die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main und Wiesbaden hat die Staatsanwaltschaft am Dienstagmorgen sechs Privatwohnungen und acht Geschäftsräume in Frankfurt, Wiesbaden, Berlin, Bad Schwalbach und Schöneck durchsucht. Beteiligt waren 84 Beamte mehrerer hessischer Polizeipräsidien, des Berliner Landeskriminalamtes und eigenes Personal, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte.

Sie ermittelt nach eigenen Angaben zum einen wegen des Verdachtes auf Betrug beim Betrieb zweier Flüchtlingsunterkünfte durch falsch abgerechnete Personalkosten im hohen sechsstelligen Bereich zum Nachteil der Stadt Frankfurt. Zum anderen bestehe der Verdacht der Untreue von Leitungspersonen zum Nachteil der AWO. Hier gehe es unter anderem um satzungswidrige Vergütungen beziehungsweise ungerechtfertigte Honorarzahlungen.

Zwei Frauen, vier Männer unter Verdacht

Die Ermittlungen richteten sich gegen zwei Frauen und vier Männer im Alter zwischen 40 und 63 Jahren, die bei der AWO in Frankfurt am Main beziehungsweise Wiesbaden - teilweise in beiden Kreisverbänden gleichzeitig - zum Teil ehrenamtlich in leitenden Funktionen tätig waren. Im Zuge der Durchsuchungen seien Geschäftsunterlagen in schriftlicher und elektronischer Form sichergestellt worden. Die Auswertung sowie weitere Ermittlungen dauerten an, hieß es.

Die Vorwürfe reichen inzwischen noch weiter: Der Hessische Rundfunk berichtete am Montag, dass die Staatsanwaltschaft auch im Fall der Verkäufe zweier Pflegeheime aus dem Besitz der AWO Hessen-Süd in Bruchköbel und Langgöns an private Unternehmen ermittele. Auch hier stehe der Vorwurf der Untreue zum Zweck persönlicher Bereicherung im Raum, weil der damalige Generalbevollmächtigte des Bezirks zugleich Gesellschafter der Immobilienunternehmen sei.

Zu den Berichten über diese Immobiliengeschäfte erklärte Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, diese Vorwürfe seien dem Bundesverband bereits bekannt und schon Bestandteil eines laufenden Prüfungsverfahrens. Stadler betonte, dass bei der AWO keine sogenannte Insichgeschäfte erlaubt seien. "Der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist dem Bundesverband nicht bekannt."

Neben Staatsanwaltschaft und AWO Bundesverband wird laut Stadler auch die eingesetzte Task Force unter der Leitung von Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) den AWO Bezirksverband Hessen Süd und dessen wirtschaftliche Tätigkeiten auf die Einhaltung rechtlicher und verbandsinterner Vorschriften prüfen.

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