Auch für Sprachassistenten und smarte Lautsprecher wie "Alexa" gelten künftig die Regelungen des Staatsvertrags. (Archivbild)
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Die Bundesländer beschlossen am Donnerstag einen Medienstaatsvertrag, der Online-Streamingdienste und Social-Media-Plattformen mit einbezieht.
05.12.2019

Online-Anbieter wie Google und Facebook müssen künftig Regeln befolgen, die auch für Fernsehen und Hörfunk gelten. Die Bundesländer beschlossen am Donnerstag einen Medienstaatsvertrag, wie die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin sagte. Das Regelwerk ersetzt den bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrag und bezieht Online-Streamingdienste und Social-Media-Plattformen mit ein.

Medienpolitik ist Aufgabe der Bundesländer

Reformiert wird dabei die Zulassungspflicht für Rundfunkangebote. Bisher gab es immer wieder Ärger, weil zum Beispiel Youtuber mit mehr als 500 gleichzeitigen Zuschauern für ihre Live-Videos Lizenzen brauchten. Künftig sollen Influencer und Co. keine Zulassung benötigen, wenn sie im Durchschnitt der vergangenen sechs Monate weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten.

Ferner wird der Begriff "Medienintermediäre" eingeführt. In diese Sparte fallen Plattformen wie Google und Facebook. Aber auch für Sprachassistenten und smarte Lautsprecher wie "Alexa" gelten künftig die Regelungen des Staatsvertrags. Für solche Angebote, die Medieninhalte anderer Anbieter verbreiten, besteht dann die Pflicht, transparent darzustellen, nach welchen Kriterien Inhalte präsentiert werden. Sie dürfen außerdem die Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund behindern. Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Alle Länderparlamente müssen nun noch ihre Zustimmung für den Medienstaatsvertrag geben, bevor er in Kraft treten kann.

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