Beschäftigte können seit 2017 Informationen darüber bekommen, wie viel Kollegen in vergleichbaren Jobs verdienen. (Archivbild)
epd-bild/Jens Schulze
Seit 2017 können Beschäftigte Informationen darüber bekommen, wie viel Kollegen in vergleichbaren Jobs verdienen. Damit soll Benachteiligung von Frauen verringert werden. Doch das Interesse daran ist offenbar nicht sehr groß.
05.12.2019

Laut einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verlangen nur wenige Beschäftigte von ihren Arbeitgebern Auskunft darüber, wie viel ihre Kollegen verdienen. Ein Effekt des Entgelttransparenzgesetzes auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen sei nicht nachweisbar, heißt es in der Kölner Studie, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Das seit 2017 geltende Gesetz sollte dazu beitragen, dass Frauen nicht schlechter bezahlt werden als männliche Kollegen mit vergleichbaren Jobs. Die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Donnerstag) hatte als erstes darüber berichtet.

"Der individuelle Auskunftsanspruch erweist sich im Prinzip als wertlos", schreiben die Wirtschaftsforscher. "Zusammenfassend erweist sich das Entgelttransparenzgesetz und insbesondere der individuelle Auskunftsanspruch in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gegenwärtig als ein bürokratischer Akt ohne erkennbaren Mehrwert."

Generell gebe es "nur ein geringes Interesse an einer Auskunftsanfrage", heißt es in der Studie weiter. Als Ursache dafür vermuten die Wissenschaftler, dass es "bereits eine relativ weitgehende Transparenz über Löhne und Gehälter" gebe. So hätten in einer Evaluation 70 Prozent der Beschäftigten angegeben, sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen über das Thema Lohn und Gehalt auszutauschen.

Informationen über den eigenen Wert gewinnen

Insgesamt hätten laut einer repräsentativen Befragung der Beschäftigten von größeren Unternehmen bisher erst vier Prozent den Auskunftsanspruch genutzt, darunter nahezu gleich viele Männer wie Frauen. Die Motivation dafür sei allerdings überwiegend gewesen, Informationen über den eigenen Wert für das Unternehmen zu gewinnen, und weniger der Verdacht einer unfairen Bezahlung, schreiben die Autoren der Studie. "Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob der Auskunftsanspruch überhaupt seinem ursprünglichen Zweck gerecht wird."

Die Studie stellt zudem grundsätzlich infrage, ob die bestehende Entgeltlücke zwischen den Einkommen von Männern und Frauen überhaupt als Nachweis für eine Benachteiligung interpretiert werden kann. Die Autoren verweisen unter anderen auf die unterschiedliche Berufswahl von Männern und Frauen und längere Unterbrechungszeiten der Berufstätigkeit zur Kindererziehung.

Zielsetzung des seit Juli 2017 geltenden Entgelttransparenzgesetzes war, die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen in Unternehmen zu verringern. Frauen in Deutschland verdienen derzeit noch immer rund ein Fünftel weniger als Männer. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen Anspruch darauf haben zu erfahren, was eine Gruppe von sechs Kollegen in vergleichbaren Jobs im Durchschnitt verdient.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.