Cornelia Holsten
epd-bild/Tristan Vankann/fotoetage
Auch im geplanten neuen Medienstaatsvertrag sei keine entsprechende Neuregelung vorgesehen, bedauert die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt im epd-Gespräch.
29.11.2019

Die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, Cornelia Holsten, hält eine Reform des Medienkonzentrationsrechts für überfällig. "Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass da bislang nichts passiert ist", sagte die 49-Jährige in einem epd-Gespräch. Der Auftrag der zuständigen Kontrollkommission KEK entspreche schon lange nicht mehr der Realität. "Unbegreiflich, als wenn die Zeit stehengeblieben wäre", erklärte Holsten, deren zweijährige Amtszeit als Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zum Jahreswechsel endet.

Holsten kritisierte damit die für Medienpolitik zuständigen Bundesländer, die in dem geplanten neuen Medienstaatsvertrag bisher keine entsprechende Neuregelung vorgesehen haben. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) prüft derzeit in erster Linie die Meinungsvielfalt auf dem Fernsehmarkt. Auf Grundlage des aktuellen Konzentrationsrechts wäre eine Übernahme von RTL oder ProSiebenSat.1 durch Konzerne wie Google, Facebook oder ein großes Telekommunikationsunternehmen möglich, ohne dass die KEK dies prüfen könnte.

Kontrolle journalistisch-redaktioneller Internetangebote

Die Ministerpräsidenten planen, bei ihrer Sitzung in der kommenden Woche den Medienstaatsvertrag zu beschließen. Das Gesetzeswerk enthält Neuregelungen zum Rundfunkbegriff und zur Plattformregulierung sowie erstmals auch Vorschriften für Intermediäre wie Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen. Holsten bezeichnete den neuen Staatsvertrag grundsätzlich als "Meilenstein", forderte aber weitere Nachbesserungen. So könne auch das Thema Rundfunkzulassung noch moderner gestaltet werden, indem bestimmte bürokratische Hürden abgeschafft werden, sagte sie.

Für dringend notwendig hält Holsten auch eine Regelung, die es den Landesmedienanstalten ermöglicht, Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht bei journalistisch-redaktionellen Internetangeboten zu ahnden. Die Medienanstalten hätten das Thema bei der Politik "erneut mit Nachdruck vorgetragen, denn das ist eine essenzielle Sache", so Holsten. Dass es momentan zwar unzulässig sei, im Internet gegen die Sorgfaltspflicht zu verstoßen, dieser Verstoß aber keine Rechtsfolgen auslöse, sei nur historisch erklärbar. Dies stamme aus einer Zeit, in der Online-Inhalte noch keine große Rolle spielten. In den bisherigen Entwürfen des Medienstaatsvertrags wurde auch diese Regelung nicht angepasst.

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