Zwei Frauenärzte wurden wegen Zwillingstod verurteilt (Archivbild)
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In Berlin sind zwei Gynäkologen wegen Totschlags verurteilt worden. Ein juristisch eindeutiger Fall, sagt das Gericht. Ein medizinisch komplizierter Fall, sagen andere.
19.11.2019

Das Berliner Landgericht hat zwei Frauenärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags an einem Zwilling zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Strafen werden zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt, wie Richter Matthias Schertz am Dienstag bei der Urteilsverkündung sagte. Die Gynäkologen wurden für schuldig befunden, im Juli 2010 einen lebensfähigen Zwilling mit schwerer Hirnschädigung bei der Geburt getötet zu haben.

Die Gynäkologin Babett R. wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ihr früherer Vorgesetzter Klaus V. zu einem Jahr und neun Monaten. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. (AZ: 532 KS 7/16)

Die Mutter hatte einer Spätabtreibung des kranken Fötus zugestimmt. Ein sogenannter selektiver Fetozid wäre in diesem Fall rechtlich zulässig gewesen. Als bei der Frau jedoch schon in der 32. Schwangerschaftswoche die Wehen einsetzen, hätten die Frauenärzte entschieden, das gesunde Kind per Kaiserschnitt auf die Welt zu holen.

Nabelschnur abgeklemmt

Unmittelbar danach sei von den Medizinern die Nabelschnur des noch im Mutterleib befindlichen kranken Zwillings abgeklemmt worden, bis der Herzschlag zum Stillstand kam. Danach sei eine tödliche Kaliumchloridinjektion in die Nabelschnur gespritzt worden.

Es handele sich um einen juristisch eindeutigen Fall, sagte der Richter. Weil die Geburt bereits begonnen hatte, sei das Vorgehen der Ärzte zu diesem Zeitpunkt Totschlag gewesen und keine Spätabtreibung mehr.

Beobachter gehen davon aus, dass der Fall künftig weitere Instanzen beschäftigt und möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof landet. Weil es sich um eine eineiige Zwillingsschwangerschaft mit einer Plazenta gehandelt hatte, wäre ein selektiver Fetozid - also die Spätabtreibung des kranken Fötus vor der Geburt - auch mit gesundheitlichen Risiken für den gesunden Zwilling verbunden gewesen.

Richter räumte Restrisiko ein

Dieses Restrisiko räumte der Richter ein. Dennoch sei der vorliegende Fall keine Grauzone: "Das Abtöten nach Beginn der Geburt ist nicht zulässig." Die Angeklagten hätten sich bewusst über geltendes Recht hinweggesetzt.

Für die Tötung des Zwillings sei allein der Wunsch der Mutter ausschlaggebend gewesen, begründete Schertz das Urteil weiter. Zum Zeitpunkt der Tötung sei von dem kranken Kind "keinerlei Gefahr für das gesunde Kind ausgegangen". Das kranke Kind wäre lebensfähig gewesen.

Das Berliner Landgericht bewertete den Totschlag dennoch als minderschweren Fall, weshalb die Strafen vergleichsweise niedrig ausfielen. Totschlag wird normalerweise mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren geahndet.

Frauenärztin zeigte sich einsichtig

Der Richter begründete die niedrigere Strafe damit, dass die Tat schon lange zurückliege und beide Ärzte geständig seien. Der Gynäkologin Babett R. drohe zudem in Folge des Prozesses der Verlust der Approbation. Ihr früherer Chef Klaus V. ist bereits pensioniert. Zudem habe sich die Frauenärztin einsichtig gezeigt, ihr früherer Chef indes nicht.

Im Sommer 2013 waren den Angaben zufolge mehrere anonyme Anzeigen gegen die Frauenärzte eingegangen. Der Anzeigende habe sich selbst "Mitarbeiter" der Klinik genannt, der Spätabtreibungen nicht mehr hinnehmen wolle. Die Staatsanwaltschaft hatte danach Ermittlungen aufgenommen und 2016 Anklage erhoben.

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