Kerstin Claus (M.) sprach als eine Betroffene sexuellen Missbrauchs vor der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.
epd-bild/Heike Lyding
Bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der evangelischen Kirche ist die Frage von Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer bislang ungeklärt. Unklar ist auch, wann es eine Dunkelfeldstudie geben könnte. Aber es gibt auch Fortschritte.
12.11.2019

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) geht bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch stärker auf die Betroffenen zu. Dazu werde ein Betroffenbeirat eingesetzt, sagte die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs am Dienstag bei der EKD-Synode in Dresden. Fehrs ist die Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD, der die Aufklärung koordiniert. Offen ist jedoch, in welcher Weise Opfer für die Spätfolgen von Missbrauch materiell entschädigt werden sollen. Vertreter von Betroffenen forderten am Dienstag, dass die EKD ein Verfahren für Entschädigungsleistungen etabliert.

Bislang regeln die einzelnen Landeskirchen selbst, welchen Ausgleich sie Missbrauchsopfern zukommen lassen, erklärte Fehrs. Das sei für viele Betroffene intransparent, kritisierte Kerstin Claus. Sie war die erste Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche, die auf einer EKD-Synode sprach. Claus ist Mitglied im Betroffenenrat des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. Sie sagte, es sei noch zu früh, um über bestimmte Summen zu sprechen.

Dunkelfeldstudie weiter offen

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz befasst sich derzeit mit einem Vorschlag von Opfervertretern, der je nach Modell Entschädigungsleistungen von bis zu 400.000 Euro vorsieht. Man wolle sich Diskussionen in der katholischen Kirche über die Höhe von finanziellen Entschädigungen nicht anschließen, sagte der bayerische Kirchenjurist Nikolaus Blum, der ebenfalls Mitglied im EKD-Beauftragtenrat ist. Ohne konkret zu benennen, wie ein evangelisches Modell aussehen könnte, sagte er, man wolle Forderungen nach individueller Aufarbeitung nachkommen und ein "professionelles Anerkennungs- und Unterstützungssystem" etablieren, das auch nach strafrechtlicher Verjährung ohne strenge Nachweispflichten Betroffenen helfe.

Eine weitere offene Frage im Aufarbeitungsprozess ist die geplante Dunkelfeldstudie. Sie ist Teil des 2018 beschlossenen Elf-Punkte-Plans zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Nach Gesprächen mit Wissenschaftlern ist die EKD allerdings zu dem Schluss gelangt, dass eine aussagekräftige Studie zu umfangreich und zu teuer wäre, um sie allein in Auftrag geben zu können. Dazu möchte die EKD mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, zusammenarbeiten und hofft, dass sich Partner finden, die das Dunkelfeld des Missbrauchs in allen gesellschaftliche Bereichen aufhellt. Rörig gab dafür am Dienstag auf der Synode ein positives Signal. Ob und wann eine solche Studie in Auftrag gegeben werden könnte, ist bislang aber unklar.

Zentrale Meldestelle für Missbrauchsfälle

Mit dem geplanten Betroffenenbeirat und der unabhängigen zentralen Anlaufstelle "help!" hat die EKD zwei Punkte umgesetzt, die Betroffene in der Vergangenheit immer wieder gefordert hatten. Die Anlaufstelle hatte im Juli ihre Arbeit aufgenommen. Für den Betroffenenbeirat läuft ab sofort und noch bis zum 24. Januar 2020 ein Bewerbungsverfahren. Er soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, die vier Jahre im Amt sein sollen. Im nächsten Frühjahr soll der Beirat seine Arbeit aufnehmen. Der Missbrauchsbeauftragte Rörig, lobte am Dienstag die Fortschritte der EKD. "Ich sehe Ihre Entschlossenheit zu umfassender Aufarbeitung", sagte er vor den Synodalen.

Aktuell sind 770 Fälle sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche bekannt. Für die Aufarbeitung plant die EKD 1,3 Millionen Euro im Haushalt für das nächste Jahr ein, zusätzlich wird ein finanzieller Puffer von einer Million Euro bereitgestellt.

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