Bewohnerin eines Pflegeheimes (Archivbild)
epd-bild/Jürgen Blume
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlastet werden. Künftig sollen sie für die Heimkosten nur noch aufkommen müssen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
08.11.2019

Erwachsene Kinder von pflegebedürftigen Eltern sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD sowie der Grünen ein Gesetz, wonach die Kinder künftig erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für die Heimkosten der Eltern aufkommen müssen.

Wenn die Einkünfte der Eltern nicht reichen, springt die Sozialhilfe ein. Die Kinder müssen aber einen Teil der Hilfe zur Pflege für ihre Eltern ans Sozialamt zurückzahlen. Das gilt künftig nur noch für Spitzenverdiener.

Giffey: Angehörige seien dreifach belastet

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, mit dem Gesetz werde denen geholfen, die durch die Pflegebedürftigkeit ihrer Angehörigen ohnehin stark belastet seien. "Gleichzeitig nehmen wir den Pflegebedürftigen selbst die Sorge, dass ihre Kinder ihretwegen in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten", betonte Heil. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte, niemand wolle im Falle der Pflegebedürftigkeit den eigenen Kindern zur Last fallen, schon gar nicht finanziell. Angehörige seien dreifach belastet, Pflege koste Zeit, Kraft und Geld.

Demgegenüber rechnete der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Regierung vor, die Entlastung werde in der Praxis kaum zu spüren sein. Gegenwärtig holten die Sozialämter nur zwei Prozent der Ausgaben von den Kindern pflegebedürftiger Eltern zurück, das seien 77 Millionen von insgesamt vier Milliarden Euro.

Budget für Ausbildungen für behinderte Menschen

Brysch erklärte, das Hauptproblem sei weiterhin, dass eine steigende Zahl von Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen sei, weil sie die hohen Eigenanteile zur Heimpflege nicht bezahlen können. Deshalb müsse die Pflegeversicherung die gesamten Pflegekosten übernehmen und die Regierung eine Lösung für die Finanzierung vorlegen. Auch der Deutsche Caritasverband forderte eine Reform der Pflegeversicherung, um das finanzielle Risiko der Versicherten im Fall einer Pflege auf ein kalkulierbares Maß zu reduzieren.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden auch die Eltern von volljährigen Kindern mit einer Behinderung finanziell entlastet. Außerdem wird ein Budget für Ausbildungen für behinderte Menschen eingeführt und die Finanzierung der Beratung für Teilhabe-Leistungen verbessert.

Union und SPD hatten die Entlastung der Angehörigen im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Kommunen hatten sich kritisch zur Finanzierung der Mehrausgaben geäußert, die laut Gesetz von Ländern und Kommunen getragen werden müssen.

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