Der Bundestag beschließt eine Modernisierung des sozialen Entschädigungsrechts. (Archivbild)
epd-bild/Juergen Blume
Die Entschädigung von Gewaltopfern wird grundlegend reformiert und modernisiert. Die Leistungen steigen. Und künftig soll den Menschen schneller und gezielter geholfen werden.
08.11.2019

Die Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten oder Terrorakten werden erhöht und verbessert. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin mit breiter Mehrheit eine Modernisierung des sozialen Entschädigungsrechts. Traumatisierten und durch Gewaltakte geschädigten Menschen soll künftig schneller und gezielter geholfen werden.

Fallmanager sollen Betroffene bei der Antragstellung und im Verfahren begleiten. Auch Menschen, die sexuellen Missbrauch erlitten haben, haben künftig Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Alle Opfer sollen sich an Trauma-Ambulanzen wenden können, die künftig flächendeckend zur Verfügung stehen sollen.

Höhere Geldleistungen für Hinterbliebene

Das Gesetz von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht auch höhere Geldleistungen für Hinterbliebene wie Waisen, Witwen und Witwer sowie die Geschädigten selbst vor. Der Zugang zu beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen und Hilfen im Alltag wird erleichtert.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, erklärte, es sei gut, dass nun auch Betroffene von Missbrauch Anspruch auf Entschädigungsleistungen hätten. Allerdings blieben die Beweisanforderungen so hoch, dass viele Betroffene auch weiterhin von Leistungen ausgeschlossen blieben, bemängelte Rörig.

Die meisten Regelungen erst ab 2024 wirksam

Der Runde Tisch zu Sexuellem Missbrauch hatte bereits 2011 nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsskandale in den Kirchen auf eine schnelle Reform des Opferentschädigungsrechts gedrängt. Weil diese auf sich warten ließ, wurden Hilfefonds eingerichtet. Diese müssten nun dauerhaft abgesichert werden, erklärte Rörig, weil die Hürden für Leistungen dort niedriger seien.

Die meisten Regelungen der Entschädigungs-Reform werden erst 2024 wirksam. Einige Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten, darunter die Gleichbehandlung aller Opfer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring appellierte an die Bundesländer, dem Gesetz zuzustimmen. Es enthalte sehr viele Verbesserungen, erklärte der Bundesvorsitzende Jörg Ziercke.

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