Mehrere Ausgaben des Koran in der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin-Moabit (Archivbild)
epd-bild/Juergen Blume
Religiöses Personal aus dem Ausland soll nach Plänen der Bundesregierung genügend Sprachkenntnisse für die Arbeit in Deutschland nachweisen. Das Bundeskabinett beschloss die Deutsch-Pflicht auf dem Verordnungsweg. Die Länder müssen noch zustimmen.
06.11.2019

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Geistliche aus dem Ausland nur mit ausreichenden Deutschkenntnissen in Deutschland tätig sind. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Mittwoch in Berlin, dass das Bundeskabinett eine entsprechende Änderung der Aufenthalts- und Beschäftigungsverordnung beschlossen hat. Für eine Übergangszeit sollen dem Sprecher zufolge einfache Deutschkenntnisse für den Aufenthalt in Deutschland genügen.

Nach einem Bericht des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (RND), das unter Berufung auf die Vorlage für das Kabinett zuerst über den Entwurf berichtete, sollen bessere Sprachkenntnisse, die im Wesentlichen eine Verständigung im Alltag verlangen, innerhalb von weniger als einem Jahr nachgewiesen werden. Die Deutsch-Pflicht für Imame geht nach Worten des Sprechers auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück.

Vorbild- und Beraterfunktion

Begründet wird die Maßnahme integrationspolitisch. "Aus religiösen Gründen Beschäftigte übernehmen in ihren Gemeinden oft eine prägende Rolle", heißt es laut RND in dem Entwurf. Sie hätten "kraft Amtes eine Vorbild- und Beraterfunktion", die für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie für erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland wichtig sei.

Viele Imame in deutschen Moscheegemeinden stammen aus dem Ausland. Nach einer im März von der Konrad-Adenauer-Stiftung vorgelegten Studie sind es 80 bis 90 Prozent. Der größte deutsche Moschee-Verband Ditib beschäftigt beispielsweise vorwiegend Imame aus der Türkei.

Betrifft alle Religionsgemeinschaften

Die Beschäftigungsverordnung sieht für ein Visum "vorwiegend aus karitativen oder religiösen Gründen" bislang keine Bedingungen vor. Das würde sich ändern und nicht nur muslimische Gemeinden, sondern alle Religionsgemeinschaften betreffen. Auch viele christliche Gemeinden - Auslandsgemeinden oder die katholische Kirche - beschäftigen Geistliche aus dem Ausland.

Sie reagierten im März skeptisch auf die geplante Deutsch-Pflicht. Von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hieß es damals, die Anforderungen dürften nicht dazu führen, dass die Einreise unmöglich gemacht wird. Die Beschäftigungsverordnung gilt für Ausländer aus Staaten außerhalb der EU. Verordnungen beschließt die Bundesregierung. Der Änderung muss der Bundesrat noch zustimmen, der Bundestag allerdings nicht.

Religionssoziologe: Pläne kommen zu spät

Der Religionssoziologe Rauf Ceylan begrüßte die Pläne, hält sie aber für zu spät. Die Diskussion um eine Deutschpflicht hätte schon geführt werden müssen, als die ersten Imame in den 80er Jahren nach Deutschland kamen, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Inzwischen sei eine solche Pflicht eher eine "Minilösung". "Anstatt Ressourcen dafür zu verschwenden, über eine Deutschpflicht zu sprechen, sollte lieber darüber nachgedacht werden, wie die hier ausgebildeten Imame eingestellt werden können", sagt er.

Auch die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, forderte, die Ankündigungen der Islamkonferenz in puncto Imam-Ausbildung in Deutschland "mit Leben zu füllen". "Die vom Bundesinnenministerium geplante Änderung der Einreisebestimmung für Geistliche wird den offensichtlichen Bedarf islamischer Geistlicher, der bisher nicht aus Deutschland heraus gedeckt werden kann, verschärfen", befürchtet die Bundestagsabgeordnete.

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