Ausnahmen soll es für die sogenannten Hemdchenbeutel geben, die etwa in Supermärkten an Obst- und Gemüseständen verfügbar sind. (Archivbild)
epd-bild/Norbert Neetz
Umweltministerin Svenja Schulze hat heute ihren Gesetzentwurf zu einem umfassenden Plastiktütenverbot durch das Kabinett gebracht. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Allerdings gibt es Ausnahmen.
06.11.2019

Die Bundesregierung hat ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch in Berlin. Müllbeutel seien davon nicht betroffen.

Ausnahmen soll es auch für die sogenannten Hemdchenbeutel geben, die etwa in Supermärkten an Obst- und Gemüseständen von der Rolle verfügbar sind. Ein Verbot dieser leichten Kunststoffbeutel mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern würde zu mehr Abfall führen, da die Ware dann vorab in kleineren Gebinden abgepackt werde, hieß es zur Begründung. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag gebilligt werden.

Der Einkauf gehe auch ohne Plastiktüte

"Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung", sagte Schulze. Sie würden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt. Häufig landeten sie in der Umwelt, "wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben und jede Menge Schäden anrichten können".

Sie sei mit dem Handel im Gespräch über Alternativen zum Einwegbeutel wie etwa Mehrwegnetze, sagte Schulze weiter. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, dass der Einkauf auch ohne Plastiktüte gehe. "Immer mehr Menschen gewöhnen sich daran, Mehrwegbeutel dabei zu haben", sagte Schulze.

Bioplastiktüten: "Eine wirkliche Mogelpackung"

Auch sogenannte Bioplastiktüten würden verboten, "weil das eine wirkliche Mogelpackung ist". Kunststoffe aus Rohstoffen wie Zucker, Kartoffeln oder Mais seien nicht unbedingt umweltfreundlicher als Kunststoffe aus fossilen Rohstoffen. Sie ließen sich oft nicht recyceln und ihre Erzeugung sei häufig mit Pestizideinsatz und Monokulturen verbunden, so die Umweltministerin.

Momentan liege der Verbrauch in Deutschland etwa bei 20 Einweg-Plastiktüten pro Kopf und Jahr mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. "Mit einem Verbot kommen wir jetzt auf Null", zeigte sich Schulze überzeugt. Aktuell würden 1,6 Milliarden dieser Tüten jährlich über den Ladentisch gehen.

"Die Zukunft ist Mehrweg"

Das gesetzliche Verbot soll die bisherige freiwillige Vereinbarung von 2015 mit dem Handel, Plastiktüten nicht mehr kostenlos abzugeben, ersetzen. Ein Verstoß gegen das geplante Verbot soll nach dem Entwurf als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.

Anstelle von leichten Kunststofftragetaschen sollten sinnvollerweise Mehrweg-Taschen aus Kunststoff und Polyester verwendet werden. "Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte. Die Zukunft ist Mehrweg", so Schulze. Eine Mehrweg-Tragetasche, meist aus wiederverwendetem Material hergestellt, sei bereits nach drei Nutzungen umweltfreundlicher als eine Einweg-Plastiktüte.

Das Verbot der Einweg-Kunststofftragetaschen sei nur ein Baustein auf dem Weg zu weniger Plastik und mehr Recycling, hieß es weiter. 2021 sollen weitere Einweg-Kunststoffartikel wie etwa Plastikgeschirr in Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie verboten werden.

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