Schild vor einem Jobcenter (Archivbild)
epd-bild/Norbert Neetz
Der Umgang mit Langzeitarbeitslosen wird sich in den Jobcentern nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Auffassung des Arbeitsmarktforschers Joachim Wolff grundlegend ändern.
06.11.2019

"Die Jobcenter müssen Arbeitslosengeld-II-Beziehern, die ihre Pflicht zur Mitwirkung verletzt haben, eine faire Chance geben, hierfür entlastende Gründe anzugeben", sagte der Wissenschaftler am Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach der Karlsruher Gerichtsentscheidung vom Dienstag ist es Mitarbeitern der Jobcenter ab sofort untersagt, Hartz-IV-Leistungen bei Regelverstößen um mehr als 30 Prozent zu kürzen. (AZ: 1 BvL 7/16)

Wolff begrüßte, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern größere Entscheidungsspielräume bekommen haben. Sie sind nicht länger gezwungen, Hartz-IV-Leistungen für drei Monate um 30 Prozent zu kürzen, wenn ein Langzeitarbeitsloser ein Arbeitsangebot oder eine Fördermaßnahme ablehnt. Vielmehr darf der Betroffene nach der höchstrichterlichen Entscheidung im Jobcenter nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich erklären, aus welchen Gründen er gegen seine Pflichten verstoßen hat. "Dies kann in Zukunft dazu führen, dass eine Sanktion unterbleibt", erklärte Wolff.

Sanktionen könnten zur Totalverweigerung führen

Außerdem hat das Karlsruher Gericht laut Wolff die "starre Regelung" gestrichen, dass eine Sanktion immer für drei Monate gelten muss. Künftig ist eine Leistungskürzung auf einen Monat oder weniger zu begrenzen, sobald der Betroffene seine ursprüngliche Verweigerungshaltung überdenkt und doch noch Kooperationsbereitschaft zeigt. "Das Jobcenter kann also eine verfügte Sanktion im Einzelfall kassieren", sagte Wolff.

Der Arbeitsmarktforscher teilte die Einschätzung des Gerichts, dass harte Sanktionen nicht unbedingt einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme darstellen, sondern unter Umständen das Gegenteil bewirken können. "Darauf weisen wir in unseren wissenschaftlichen Arbeiten am Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit schon seit einiger Zeit hin", sagte Wolff. Eine harte Sanktion könne nämlich in einer sehr schwierigen sozialen Lage, zum Beispiel bei Wohnungsverlust, zur Totalverweigerung führen.

Wolff rechnet damit, dass von dem Hartz-IV-Urteil auch die unter 25-Jährigen profitieren werden. Sie werden mit noch härteren Strafmaßnahmen als die über 25-Jährigen sanktioniert. Darüber hatten zwar die Verfassungsrichter im vorliegenden Fall aus Gotha nicht zu entscheiden. Aber nach ihrem Urteil ist es für Wolff sehr wahrscheinlich, dass der Gesetzgeber die Sanktionen für junge Erwachsene abmildern wird.

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