Eine Pflegerin misst in einem Berliner Pflegeheim den Blutdruck einer Patientin.
epd-bild/Jürgen Blume
Niedriglöhne in der Altenpflege sollen der Vergangenheit angehören. Der Bundestag hat die gesetzliche Grundlage für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Branche geschaffen und das Verfahren zu Mindestlöhnen gestärkt.
25.10.2019

Der Bundestag hat am Donnerstagabend in Berlin mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen ein Gesetz für bessere Löhne in der Altenpflege beschlossen. Es führt nicht unmittelbar zu einer höheren Bezahlung, schafft aber die gesetzliche Grundlage für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Branche. Ein neuer Arbeitgeberverband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wollten noch am Freitag mit Tarifverhandlungen beginnen. In der Altenpflege arbeiten laut Bundesgesundheitsministerium 1,1 Millionen Menschen, 85 Prozent sind Frauen.

Personalmangel

Das Gesetz hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegt mit dem Ziel, Niedriglöhne zu unterbinden. Angesichts des Personalmangels sollen höhere Löhne helfen, mehr Fachkräfte zu gewinnen.

Das Arbeitsministerium kann nun Tarifergebnisse für allgemeinverbindlich erklären. Voraussetzung ist, dass die kirchlichen Arbeitgeber zuvor angehört wurden. Sie gehören zu den größten Arbeitgebern in der Branche.

Tarifliche Vereinbarungen über Mindestlöhne haben künftig Vorrang vor den Vorschlägen der Pflegekommission. Bisher wird der Mindestlohn dort ausgehandelt, zwischen jeweils vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Die Kommission soll künftig als ständiges Gremium mit einer jeweils fünfjährigen Amtszeit berufen werden. Gegenwärtig gilt ein Pflegemindestlohn von 11,05 Euro pro Stunde im Westen und 10,55 Euro im Osten Deutschlands.

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